Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und seine Umsetzung im österreichischen Asyl- und Migrationspakt‑Anpassungsgesetz (AMPAG) gießt bereits existierende Praktiken in rechtliche Normen, die über die letzten Jahre von Migrationskontrolle und -eindämmung geprägt waren und dabei grundrechtliche und menschenrechtliche Standards missachtet haben.
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