Bei den Verhandlungen zur Umsetzung der GEAS-Reform in den nationalen Gesetzesrahmen hat sich die ÖVP verkalkuliert. SPÖ und NEOS zeigten sich bemerkenswert durchsetzungsstark.

Um es vornehm auszudrücken: Die Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ wird eher nicht als positiver Meilenstein in der Entwicklungsgeschichte der Rechte schutzsuchender Menschen eingehen. Die Auswirkungen des 2024 auf EU-Ebene beschlossenen Paktes, der in zwei Monaten in Kraft treten wird, sind schwer abschätzbar. Neu ist der Verordnungscharakter der neuen Regeln: Anders als die bisher geltenden Richtlinien ist nun das europäische Recht unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbar, die letzte Auslegungshoheit obliegt nun stärker dem Europäischen Gerichtshof.

SPÖ und NEOS brachten überraschend viel Expertise in die Verhandlungen ein und bewirkten in einigen Fällen die Behebung gravierender rechtsstaatlicher Defizite.

Wenn diese Harmonisierung ernst genommen wird, müssen wir uns auch auf Rechtsunsicherheit einstellen: Die genaue Bedeutung und einheitliche Interpretation in allen Mitgliedstaaten wird viele Gerichtsverfahren und Zeit brauchen. Das wäre an sich ertragbar, wenn die europäischen Verordnungen nicht gleichzeitig derart viele Verschärfungen und Entrechtung von schutzsuchenden Personen mit sich bringen würden. Die Haftmöglichkeiten am Anfang des Verfahrens werden ausgedehnt, Schutzsuchende laufen Gefahr, rasch in Folgeantragsverfahren mit massiv eingeschränkten Verfahrensrechten und verkürzten Rechtsmittelfristen zu landen.

Die europäischen Verordnungen machen zudem die größte Gesetzesanpassung der letzten 30 Jahre im österreichischen Asyl- und Fremdenrecht notwendig. Die vom ÖVP geführten Innenministerium in Aussicht genommenen Änderungen wurden den Koalitionspartnern SPÖ und NEOS erst im Spätherbst 2025 übermittelt. Offensichtlich ging die Kanzlerpartei davon aus, das Gesetzespaket ohne viel Widerstand und Änderungswünsche der Koalitionspartner noch vor Weihnachten beschlussreif ins Parlament zu bringen.

Die Quotierung des Familiennachzugs war keine EU-Vorgabe, sondern ein ÖVP-Wunschprojekt.

Dem war nicht so: SPÖ und NEOS brachten überraschend viel Expertise in die Verhandlungen ein und bewirkten in einigen Fällen die Behebung gravierender rechtsstaatlicher Defizite. Die Quotierung des Familiennachzugs war keine EU-Vorgabe, sondern ein ÖVP-Wunschprojekt. Diese wurde schlussendlich zu einem für den Bund hohen Preis durchgewunken: Die von der VP gewünschte Zuständigkeit der Länderbehörden und -gerichten wurde zum BFA und BVwG verschoben. Ohne zusätzliche Ressourcen für die betreffenden Institutionen. Den meisten ist klar: Die Quotierung wird rechtlich nicht halten. Im Fall eines politischen und rechtlichen Chaos wollen SP und NEOS die anhängigen Fälle nicht bei den Wiener Landesbehörden, für die man politisch zuständig ist, haben, sondern bei den Bundesbehörden. Soll sich die ÖVP drum kümmern.