Die Versorgung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen ist in Österreich unzureichend. Das machen Stellungnahmen und Umfragen deutlich – und hier die Geschichte einer ukrainischen Familie, die in der Weststeiermark lebt.

Die Qualitätsstandards in der Behindertenarbeit gelten für Vertriebene und Asylwerber:innen nicht. Eine professionelle Tagesstruktur, Wohnplätze in spezialisierten Einrichtungen, Therapien, Freizeitangebote oder eine mobile Begleitung werden von der öffentlichen Hand nicht finanziert. „Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Grundversorgung kaum bis keine Unterbringung für Menschen mit Behinderungen und es sind die Plätze im Rahmen des erhöhten Betreuungsbedarfes nicht bundesweit flächendeckend vorhanden“, weiß man* in der Stabsstelle Ukraine Flüchtlingskoordination im Innenministerium. Sie hat 2023 eine Umfrage unter 30 Flüchtlingshilfe-Organisationen bundesweit durchgeführt. Einheitlich moniert wurde dabei unter anderem, dass es keine barrierefreien Wohnungen für Menschen in der Grundversorgung gibt und wenig Personal mit spezieller Ausbildung.

„Gerade bei einer so schutzbedürftigen Gruppe wie geflüchteten Menschen mit Behinderungen braucht es so rasch wie möglich eine Absicherung der fachgerechten Versorgung.“

„Gerade bei einer so schutzbedürftigen Gruppe wie geflüchteten Menschen mit Behinderungen braucht es so rasch wie möglich eine Absicherung der fachgerechten Versorgung“, so Andreas Achrainer, Leiter der Stabsstelle Ukraine Flüchtlingskoordination. „Dazu gehört sowohl ein bundesweiter Zugang und Rechtsanspruch auf Leistungen aus der Behindertenhilfe, aber auch ein Ausbau der barrierefreien oder behindertengerechten Plätze in ganz Österreich mit einer entsprechenden gesicherten Finanzierung.“

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Auch die Stellungnahme „Flüchtende Menschen mit Behinderungen“ des Monitoring-Ausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen macht die Problematik deutlich. Im Oktober 2024 veröffentlicht, wird dort festgestellt, „dass Menschen mit Behinderungen auf der Flucht mit erschwerten Bedingungen zu kämpfen haben und sich meist in einem System wiederfinden, das nicht auf sie zugeschnitten ist oder sie auch aktiv behindert. Dies, obwohl ein nicht zu vernachlässigender Anteil der flüchtenden Personen Menschen mit Behinderungen sind.“

 
Endlich barrierefrei

Was das in der Praxis bedeutet, zeigt ein Besuch bei Familie Boreiko in der weststeirischen Stadtgemeinde Köflach. Die Familie ist aus Cherson geflüchtet, das unter russischer Besatzung steht. Neben der Pfarrkirche steht das Wohnhaus, in dem Oleh und Natalie mit ihrer siebenjährigen Tochter Milana und der 70-jährigen Mutter der Frau endlich eine passende Bleibe gefunden hat. Die Erdgeschoß-Wohnung, die sie privat angemietet haben, ist barrierefrei. Das ist in diesem Fall besonders wichtig, denn die siebenjährige Tochter, die das Rett-Syndrom und einen Behinderungsgrad von 100 Prozent hat, nutzt einen Rollstuhl. Während unseres Besuchs hat Milana vier epileptische Anfälle. Natalies Mutter leidet an Demenz im fortgeschrittenen Stadium.

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Ihre vorherige Grundversorgungsunterkunft lag in einer abgelegenen Gemeinde im zweiten Stock ohne Lift. Denn detaillierte Erstaufnahmegespräche von Vertriebenen fehlen, was NGOs wie die Diakonie im Einklang mit der Stabsstelle Ukraine Flüchtlingskoordination kritisieren: Bei der Ankunft von Vertriebenen in Österreich gibt es, anders als bei Asylwerber:innen, keine Identifikation von Menschen mit Behinderungen, Älteren, chronisch Kranken oder Minderjährigen. Das liegt daran, dass der Aufnahmeprozess anders gestaltet ist als der nach einer Asylantragstellung: Da Vertriebene aus der Ukraine nach dem Gesetz bereits nach Grenzübertritt ein Aufenthaltsrecht haben, gibt es kein ausreichendes Clearing.

Die Grundversorgungsquartiere in den Bundesländern sind nicht für Menschen mit Behinderungen eingerichtet.

„Die Menschen werden in die Bundesländer transferiert, ohne darauf zu achten, ob es vor Ort ein adäquates, professionelles Betreuungsangebot gibt“, wird das Problem im Bericht der Flüchtlingskoordination beschrieben. Die Folge: Die Grundversorgungsquartiere in den Bundesländern sind nicht für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Andreas Achrainer appelliert: „Es darf nicht passieren, dass Menschen mit Behinderungen über mehrere Monate hinweg in unpassenden Quartieren und ohne ausreichende Unterstützung leben, weil ihr Bedarf bei ihrer Einreise schlicht nicht erkannt wurde.“

Zahlen und Infos fehlen

Bisher fehlen die nötigen Zahlen, Daten und Fakten zur Gruppe der besonders schutzbedürftigen Menschen aus der Ukraine, die eine zielgerichtete gute Versorgung erst möglich machen. Diese wären nicht nur für eine passende Unterbringung, sondern auch für die Bildungs- und Gesundheitsversorgung von Bedeutung. Zumindest weiß man, dass von den rund 93.000 ukrainischen Vertriebenen in Österreich (Stand Februar 2026) etwa 2.000 um einen Behindertenausweis angesucht haben.

Familie Boreiko gehört dazu. Sie hatte das Glück, einer sehr engagierten Landsfrau zu begegnen, die schon seit 25 Jahren in Österreich lebt. Mit ihrer Hilfe ist es gelungen, wichtige Informationen rund um finanzielle Unterstützungen wie Pflegegeld und erhöhte Familienbeihilfe zu bekommen. Denn zumindest beim Bezug von Pflegegeld hat es in den vergangenen Jahren eine deutliche Verbesserung gegeben: Seit einem Urteil des OGH vom August 2023 gehören Vertriebene zu dem Personenkreis, der aufgrund des Unionsrechts Anspruch auf Pflegegeld hat.

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Bürokratische Abläufe und hilfreiche Organisationen zu kennen und zu verstehen gehört zu den großen Herausforderungen für neu ankommende Familien mit behinderten Angehörigen in Österreich. Deshalb sind auch mehrsprachige Informationsblätter mit Anlaufstellen und solche für Personen, die nicht in lateinischer Schrift alphabetisiert sind, dringend notwendig, wie die Umfrage der Stabsstelle ergeben hat. „Der Zugang zu essentiellen Informationen und Unterstützungsangeboten darf nicht von Zufallsbekanntschaften abhängen und muss unabhängig von der Herkunft bestehen. Wir haben in Österreich viele sehr gut aufgestellte Informationskanäle und Beratungsangebote“, meint Flüchtlingskoordinator Achrainer dazu. „Wir brauchen aber weiterhin einen intensiven Austausch und gemeinsame Überlegungen, wie besonders unterstützungswürdige Menschen in Österreich damit erreicht werden können,“

Unbezahlter Fulltime-Job

Gleich gegenüber dem Wohnhaus der Familie Boreiko befindet sich eine auf die Beeinträchtigung Milanas spezialisierte Behinderteneinrichtung. „Das war ein wesentlicher Grund, warum wir die Wohnung gemietet haben. Unsere Tochter benötigt dringend Frühförderung, Physiotherapie sowie Fachkräfte wie Logopäden, da sie den Schluckreflex fast vollständig verloren hat und über eine Magensonde ernährt wird“, erzählt Oleh Boreiko. Nach einem Aufnahmegespräch und der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages kam jedoch die große Enttäuschung: „Wir bekamen ein Schreiben vom Staat, in dem die Finanzierung abgelehnt wurde. Die Begründung war, dass wir keine Rot-Weiß-Rot plus-Karte besitzen – obwohl bekannt ist, dass wir derzeit keine Möglichkeit haben, diese zu erhalten.“

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Tatsächlich haben Vertriebene aus der Ukraine den vollen Zugang zum Arbeitsmarkt und können nach zwölf Monaten, in denen sie vollversichert beschäftigt sind, einen Antrag auf einen relativ sicheren Aufenthaltstitel, Rot-Weiß-Rot plus, stellen. Wie aber soll ein Ehepaar, das 24 Stunden am Tag zwei Angehörige pflegt, eine bezahlte Arbeit ausüben? Für pflegende Angehörige braucht es eine mittel- bis langfristige Bleibeperspektive und die Möglichkeit, einen anderen legalen Aufenthaltstitel zu erwerben, wird in der Stellungnahme des Monitoring-Ausschusses festgehalten.

Die Erschöpfung nach vielen schlaflosen Nächten und die Ratlosigkeit stehen Oleh und Natalie Boreiko ins Gesicht geschrieben. Eine Besserung ihrer Situation ist nicht in Aussicht, solange ihnen ein sicherer Aufenthalt für die nächsten Jahre und Milana der Zugang zur Behinderteneinrichtung auf der anderen Straßenseite verwehrt bleiben.