UK: Abschiebungen trotz Höchstgerichtsurteil
(The Guardian, 14.07.26) Das britische Innenministerium beabsichtigt, ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zu ignorieren, das die Behandlung potenzieller Opfer von Menschenhandel im Rahmen des „One-in, one-out“-Programms für rechtswidrig erklärt hat. Vielmehr sollen Asylwerber:innen, die angegeben haben, Opfer von Menschenhandel zu sein, weiter nach Frankreich abgeschoben werden. Schutzmaßnahmen für mögliche Opfer von Menschenhandel, wurden gestrichen, weil sich sonst die Abschiebung von Personen nach Frankreich um 30 Tage verzögern würde. Der Oberste Gerichtshofs kam auch zu dem Schluss, dass die Verfahren von Personen, die angegeben hatten, Opfer von Menschenhandel zu sein, und die bereits nach Frankreich abgeschoben wurden, überprüft werden müssen.
Finnland: Pushback-Gesetz verlängert
(YLE News, 13.07.2026) Finnland plant, sein Grenzsicherheitsgesetz erneut zu verlängern und damit die Schließung der Grenzübergänge für Personen, die an der Ostgrenze internationalen Schutz beantragen wollen, bis Ende 2028 aufrechtzuerhalten. Die Maßnahme, die ursprünglich 2024 als vorübergehende Regelung zur Eindämmung der „instrumentalisierten Migration“ eingeführt wurde, wird häufig als „Pushback-Gesetz“ bezeichnet und war bereits einmal verlängert worden. Mit der Begründung, dass die Gefahr einer Instrumentalisierung anhalte, schlug das finnische Innenministerium den Gesetzentwurf vor. Dieser soll Asylwerber:innen an der Einreise hindern, wenn Russland die Ankunft von Migrant:innen als politisches Druckmittel nutzt.
Griechenland: EU-Ombudsstelle kritisiert EU-Asylagentur
(EUobsverver, 06.07.2026) Die Europäische Ombudsstelle hat Missstände bei der Bearbeitung von Asylanträgen durch die EU Asylum Agency in Griechenland aufgedeckt. Ursprünglich von zwei NGOs gemeldet, die Asylwerber:innen auf der griechischen Insel Samos Rechtsbeistand leisten, wurde das Vorgehen der EU-Asylagentur hinsichtlich der Meldung von Menschenhandelsfällen und Pushbacks als unzureichend bewertet, wobei die Mitarbeiter:innen keine angemessene Schulung zu den korrekten Verfahren erhalten hatten. Die beiden NGOs äußerten zudem Bedenken hinsichtlich der Art und Weise, wie die Mitarbeiter:innen der EU-Asylagentur Anträge von Personen bearbeiteten, die Opfer von Folter oder unmenschlicher Behandlung geworden waren. Die Europäische Ombudsstelle stellte darüber hinaus fest, dass es für Personen, die sich im Asylverfahren befinden, unzureichende Möglichkeiten gibt, Beschwerden einzureichen und Fehler während der Anhörungen zu melden.

Italien: Bevölkerung stabilisiert sich dank Zuwanderung
(Reuters, 31.03. 2026) Nach zwölf Jahren mit sinkenden Einwohnerzahlen bleibt Italiens Bevölkerung stabil. Anfang des Jahres lebten dort 58,94 Millionen Menschen, kaum verändert zum Vorjahr. Das liegt vor allem an der Zuwanderung, die den Rückgang der Geburten ausgleicht. Die Geburtenrate ist weiter gesunken und liegt jetzt bei nur noch 1,14 Kindern pro Frau, einem neuen Tiefstand seit der Staatsgründung 1861. Gleichzeitig sind mehr Menschen zugewandert als weggezogen: Es gab 440.000 Zuzüge aus dem Ausland und nur 144.000 Fortzüge, der niedrigste Wert der letzten zehn Jahre. Dadurch wuchs die ausländische Bevölkerung um 188.000 auf 5,56 Millionen. Ohne diese Zuwanderung würde die Einwohnerzahl wieder sinken, was langfristig den Arbeitsmarkt und die öffentlichen Finanzen belasten könnte.
Georgien: Abschiebung trotz EGMR-Verbot
(efj 09.07. 2026) Ein Gericht in Tiflis veranlasste im April die Abschiebung des aserbaidschanischen Journalisten Afgan Sadigov in seine Heimat, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) seine Auslieferung verboten hatte. Sadigov, der in Aserbaidschan das regierungskritische online-Portal Azel TV mitbegründet hatte, war im Dezember 2023 mit seiner Familie nach Georgien geflüchtet. Im August 2024 wurde er auf Grund eines aserbaidschanischen Auslieferungsansuchen von den georgischen Behörden festgenommen und erst nach einer Interim Measure im Jänner 2025 freigelassen.
Am 4. April dieses Jahres wurde Sadigov wegen Beleidigung eines Polizisten festgenommen und in einer nächtlichen Verhandlung zu einer Geldstrafe, der sofortigen Abschiebung sowie zu einem dreijährigen Aufenthaltsverbot verurteilt. Schon am nächsten Tag wurde er nach Aserbaidschan abgeschoben. Am 8. Juni wurde der Journalist erneut verhaftet und in Baku in Untersuchungshaft genommen.
Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und die European Federation of Journalists (EFJ) sowie der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O’Flaherty, protestierten gegen dieses Vorgehen. Sadigovs in Frankreich lebende Frau erklärte, dass er keinen Kontakt zu seiner Familie aufnehmen dürfe. Seine Inhaftierung war laut seinen Anwälten bis zum 30. Juli befristet.

Irland: Rückkehranträge verdoppelt
(Irish Times, 09.04.2026) Die Anzahl der Migrant:innen, die in Irland Hilfe für die Rückkehr in ihr Heimatland beantragten, hat sich im vergangenen Jahr fast verdoppelt. Über 2.300 Menschen beantragten 2025 Unterstützung, gegenüber 1.249 im Jahr 2024. Fast alle Anträge wurden genehmigt. Der irische Staat gab dafür insgesamt 1,61 Millionen Euro aus, davon 695.000 Euro für Wiedereingliederungszuschüsse und 916.000 Euro für Flüge und Unterkunft. Die Zuschüsse betragen zwischen 1.200 Euro für Einzelpersonen und bis zu 10.000 Euro für Familien.
Bürger aus Georgien stellten mit über 20 Prozent die meisten Anträge (526 von 2.315), gefolgt von Brasilien, Jordanien und Nigeria. Auch aus den USA, Russland, Palästina, Kanada und Israel gab es Anträge. Das Programm ist einmalig nutzbar und ermöglicht eine spätere Rückkehr nach Irland. Das Justizministerium betont, dass freiwillige Rückkehr die bevorzugte und kostengünstigere Option für den Steuerzahler sei. Die Zahlen könnten sich noch ändern, da nicht alle die Wiedereingliederungshilfe sofort oder überhaupt in Anspruch nehmen.
Belgien: Asylministerin im Kongo
(Belga, 13.04.2026) Belgiens Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt ist in die Demokratische Republik Kongo gereist, um Menschen von der Asylsuche in Belgien abzuhalten. Die Zahl der Asylanträge aus dem Kongo ist stark gestiegen: von 1.250 im Jahr 2023 auf 2.500 im Jahr 2025, und allein in den ersten drei Monaten 2026 wurden über 450 Anträge gestellt. Van Bossuyt bezeichnete diese Zahlen als „viel zu hoch“ und verwies darauf, dass nur ein kleiner Teil der Antragsteller:innen Schutz erhält – 2025 waren es weniger als 15 Prozent.
Viele der Antragsteller:innen kommen laut Van Bossuyt aus Kinshasa und nicht aus den Konfliktregionen im Osten, und ihre Gründe seien hauptsächlich wirtschaftlich. Solche Anträge werden meist schnell abgelehnt. Die Ministerin wirft einigen auch vor, Visumverfahren zu missbrauchen, indem sie mit Touristenvisa einreisten und dann Asyl beantragten. Während ihres Besuchs wird sie mit Medien und Behörden sprechen, um die Zusammenarbeit bei Rückführungen zu stärken. Zudem wurde eine Online-Kampagne gestartet, die betont, dass Asylsuchende aus wirtschaftlichen Gründen in Belgien kaum Chancen haben.
Italien: Anwält:innen sollen für Rückführung von Migrant:innen belohnt werden
(Il Post, 19.04.2026) Eine umstrittene Bestimmung des neuen italienischen Sicherheitsdekrets sieht vor, dass Anwält:innen eine finanzielle Entschädigung erhalten, wenn sie Migrant:innen erfolgreich zur freiwilligen Rückführung bewegen. Die sogenannte „unterstützte freiwillige Rückführung“ ermöglicht es ausländischen Bürger:innen, mit wirtschaftlicher und organisatorischer Unterstützung des Staates in ihr Heimatland zurückzukehren. Die Regelung hat jedoch massive Kritik von Oppositionsparteien, Rechtsinstitutionen und Jurist:innen ausgelöst.
Kritiker:innen argumentieren, die Regelung schaffe einen Anreiz für Anwält:innen, Rückführungen zu befürworten, und stehe damit im Widerspruch zu den Prinzipien der Unabhängigkeit der Rechtspflege. Der Nationale Anwaltsrat betonte, er sei nie informiert worden und fordert das Parlament auf, jede Beteiligung zu streichen. Die Union der Strafkammern erklärte, die Regelung sei „unvereinbar mit der Verfassung und den Grundsätzen der forensischen Ethik“. Oppositionspolitiker:innen werfen der Regierung vor, Anwält:innen für ihre Migrationspolitik instrumentalisieren zu wollen. Die Finanzierung ist mit €246.000,- für 2026 und € 492.000,- für die folgenden Jahre vorgesehen.
Griechenland: Prämie für Rechtsberater:innen bei Rückkehr
(InfoMigrants, 03.07.2026) Auch in Griechenland sollen Anwält:innen, die Asylswerber:innen kostenlose Rechtsberatung und Begleitung bei den Antragsverfahren sowie bei Programmen zur freiwilligen Rückkehr anbieten, für jede von ihnen betreute Person, die ihren Asylantrag zurückzieht und in ihr Heimatland zurückkehrt, eine finanzielle Prämie erhalten. Die Prämie ist auf € 250,- festgesetzt und wird zusätzlich zu den € 160,- gezahlt, die für die Rechtsberatung pro Fall gewährt werden. Als Begründung für diese anreizbasierten Maßnahmen führte die griechische Regierung die gestiegene Zahl von Personen an, die aus als sicher geltenden Ländern Asyl beantragen wollen und deren Chancen auf Asyl besonders gering sind. Ein ähnliches Programm, das Anwält:innen Anreize bietet, Asylsuchende zur Rückkehr in ihre Herkunftsländer zu bewegen, wird derzeit in Italien eingeführt.
UK finanziert französische Abschiebe-Beamt:innen
(The Guardian, 23.04.2026) Großbritannien wird 200 französische Beamt:innen finanzieren, die Asylsuchende in einem Abschiebezentrum in Dünkirchen festnehmen und abschieben sollen. Die Vereinbarung ist Teil eines neuen Abkommens im Wert von 660 Millionen Pfund, um die Überquerungen des Ärmelkanals mit kleinen Booten zu reduzieren. Betroffen sind Staatsangehörige aus zehn Ländern, darunter Afghanistan, Syrien, dem Iran und dem Sudan – allesamt Länder, aus denen 2025 die meisten Menschen mit kleinen Booten nach Großbritannien kamen.
Die Abschiebungen sollen in Heimatländer oder andere EU-Staaten erfolgen, die die Migrant:innen zuvor durchquert haben. Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Vorgehen scharf als „schändlich und rechtswidrig“, da vielen der Betroffenen in ihren Herkunftsländern Verfolgung droht. Die Finanzierung stammt aus einem zusätzlichen 162 Millionen Pfund Programm, das an Ergebnisse geknüpft ist. Ein neues Abschiebezentrum in Dünkirchen mit Platz für 140 Personen soll bis Ende 2026 in Betrieb gehen. Zudem wird eine 50 Personen starke Einheit für „Massenkontrolle“ ausgebildet, deren Ausrüstung wie Knüppel, Schilde und Tränengas ebenfalls vom UK finanziert wird.

Ägypten: Willkürliche Abschiebungen
(Jurist News, 08.07.26) Human Rights Watch berichtet, dass die ägyptischen Behörden Personen mit abgelaufenen Aufenthaltstiteln willkürlich festnehmen und abschieben. Aufgrund der verzögerten Einführung des ägyptischen Asylgesetzes von 2024, durch das die Zuständigkeit für Asylverfahren vom UNHCR auf die ägyptischen Behörden übertragen werden sollte, konnten viele Geflüchtete keine rechtzeitigen Verlängerungstermine für ihre Aufenthaltsgenehmigungen erhalten, sodass einige bis 2028 warten müssen. Human Rights Watch berichtet, dass in Folge dieser Verzögerung in diesem Jahr bereits Tausende von Menschen festgenommen wurden, darunter auch Personen mit gültigen UNHCR-Dokumenten. Die Organisation verurteilt zudem die Nichtberücksichtigung des Grundsatzes des Non-Refoulement im neuen ägyptischen Asylgesetz, zumal die Festgenommenen und Abgeschobenen in erster Linie aus den von Konflikten betroffenen Ländern Sudan und Südsudan geflohen sind.
Guinea: EU-Sanktionen wegen verweigerter Rücknahme
(EUNews, 10.07.26) Der Rat der EU hat Sanktionen gegen Guinea verhängt, da das Land bei der Rückübernahme von Personen, deren Aufenthalt im EU-Gebiet als illegal eingestuft wurde, „nicht ausreichend kooperiert“ habe. Der Beschluss wurde nach einer Bewertung durch die EU-Kommission gefasst. Zu den Sanktionen gehören die vorübergehende Einschränkung der Visabestimmungen für guineische Staatsangehörige sowie die Einstellung der Erteilung von Mehrfachvisa. Zudem wird die Befreiung von den Visagebühren für Guineer:innen mit Diplomat:innen- und Dienstpässen ausgesetzt und die Bearbeitungszeiten für Visumanträge werden von 15 auf 45 Tage verlängert.
UK: Asylberechtigte sollen £10,000 zurückzahlen
(BBC, 30.06.26) Im Rahmen neuer Maßnahmen des Einwanderungs- und Asylgesetzes müssen Personen, denen im Vereinigten Königreich Asyl gewährt wurde, möglicherweise einen Pauschalbetrag von etwa £ 10.000,- zurückzahlen, um zuvor gewährte Wohn- und andere Unterstützungskosten zu decken. Diese Maßnahme ist für Asylberechtigte gedacht, die im Vereinigten Königreich arbeitsberechtigt sind, und soll eine Voraussetzung für eine dauerhafte Niederlassung darstellen. Noch wurde nicht bekannt gegeben, ab welchem Einkommen die Regelung schlagend werden soll. Die Maßnahme wurde u.a. vom British Refugee Council kritisiert, der von einer „Sondersteuer für Geflüchtete“ sprach, „die es Familien schwerer macht, sich ihr Leben aufzubauen und auf eigenen Füßen zu stehen.“
UK: KI-Altersfeststellung ungenau
(Independent, 18.06.26) Wie ein durchgesickerter Bericht enthüllt, war dem britischen Innenministerium bekannt, dass das KI-Tool, das zur Altersfeststellung von jungen Geflüchteten eingesetzt werden soll, systematisch ungenaue Ergebnisse liefert. Trotz dieser Kenntnis soll das KI-Tool ab 2027 eingeführt werden, wobei das Innenministerium Kosteneffizienz und Genauigkeit des Tools betont. Der Bericht war von Beamt:innen, die für das Biometrieprogramm zuständig sind, erstellt worden. Das Innenministerium versuchte die Ergebnisse unter Verschluss zu halten. Insbesondere bei minderjährigen weiblichen Migrantinnen aus Subsahara-Afrika erwies sich die Methode mit einer Fehlerquote von fast fünf Jahren als besonders ungenau. Auch bei Personen im Alter von etwa 16 bis 18 Jahren waren die Ergebnisse äußerst unpräzise.
Weitere Erkenntnisse deuten auf eine rassistische Voreingenommenheit des KI-Tools hin, besonders bei Personen aus bestimmten Ländern wie dem Sudan und Eritrea. Schon bisher hat Cognitec Systems – das vom Innenministerium als Anbieter des KI-Algorithmus für die Altersüberprüfung ausgewählte Unternehmen – mehr als ein Drittel der 16-Jährigen fälschlicherweise als Erwachsene identifiziert. Das Innenministerium erklärte nun, eine unabhängige Überprüfung der KI-gestützten Altersbestimmung durchführen zu wollen.
Albanien/Italien: EMPs durften nicht in Asylzentrum
(EUobserver, 30.06.26) Mehrere Mitglieder des Europäischen Parlaments wurden von den Behörden daran gehindert, die italienische Abschiebehaftanstalt Gjadër in Albanien zu betreten. Die Abgeordneten, die den Fraktionen der Grünen und der Europäischen Freien Allianz angehören, erklärten, die Behörden haben keine angemessene Erklärung für die Verweigerung des Zutritts geliefert. Den Abgeordneten wurde zudem untersagt, die Inhaftierten in ihren Unterkünften zu treffen. Die Besucher berichteten von sichtbaren Anzeichen von Selbstverletzungen bei den in Gjadër Inhaftierten, was die Besorgnis über die Häufigkeit von Selbstmordversuchen in den Einrichtungen weiter schürte.
Lasst euch eure Empathie nicht schlechtreden!

Wir stehen gemeinsam für Menschenrechte und gegen Rassismus. Die asylkoordination österreich informiert, vernetzt, bildet und greift ein. Und das geht nur, weil Sie uns den Rücken stärken.
UK: Familienzusammenführungen ausgesetzt
( The Guardian, 13.07.26)Nach Angaben des British Refugee Council wurden seit der Aussetzung der Familienzusammenführung für geflüchtete Personen im vergangenen September 16.300 Menschen daran gehindert, zu ihren Familien in das Vereinigte Königreich zu ziehen. Obwohl die Aussetzung ursprünglich nur bis zum Frühjahr dieses Jahres gelten sollte, gibt es bislang keine Anzeichen für eine Wiederaufnahme. Auf der Grundlage von Daten des Innenministeriums, die vor der Aussetzung der Familienzusammenführung veröffentlicht wurden, schätzt das Refugee Council, dass knapp 10.000 Kinder und 6.000 Frauen daran gehindert wurden, zu ihren Familienangehörigen nach Großbritannien zu kommen. Zwar verweist das Innenministerium auf alternative Wege für besonders schutzbedürftige Menschen, doch sind diese Programme bislang stark begrenzt. So hat beispielsweise Community Sponsorship, bei dem Vereine oder Kirchen Patenschaften übernehmen können, in den zehn Jahren seines Bestehens nur rund 1.000 Menschen nach Großbritannien gebracht.
Irland: Schnellverfahren für „sichere Drittländer”
(The Irish Times, 06.07.26) Ein Testlauf des neuen beschleunigten Verfahrens zur Entscheidung über Asylanträge in Irland führte zu einer Ablehnungsquote von fast 90%. Von etwas mehr als 2.000 Asylanträgen erhielten seit Juli 2025 rund 25% derjenigen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, eine Ausweisungsverfügung. Das neue irische Asylsystem sieht vor, dass über die Anträge von Asylwerber:innen, die aus „sicheren Ländern” stammen oder zuvor bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben, innerhalb von 12 Wochen entschieden wird. Einsprüche nach einer Ablehnung des Asylantrags wurden in ähnlichem Umfang zurückgewiesen. In internen Berichten aus dem Umfeld von Justizminister Jim O’Callaghan hieß es, die Ergebnisse der Testphase hätten bewiesen, dass das neue irische Verfahren in der Lage sei, die neue 12-Wochen-Frist für Entscheidungen über Asylanträge einzuhalten.
Bayern: Abschiebeterminal genehmigt
(InfoMigrants, 16.07.26) Der Aufsichtsrat des Münchner Flughafens hat den Bau eines Abschiebeterminals genehmigt. Die Anlage, die dazu dienen soll, „die Zahl der Abschiebungen deutlich zu erhöhen“, wird ausschließlich von der Bundespolizei betrieben, wobei die Verantwortung für die Abschiebungsflüge allein bei den deutschen Behörden liegt. Trotz der endgültigen Genehmigung kritisierten der Münchner Bürgermeister Dominik Krause sowie Vertreter der Gewerkschaft Verdi den Bau der Abschiebeterminals und stimmten dagegen.

