Steiermark: Grundversorgungsgesetz verschärft

(red.) FPÖ und ÖVP haben sich in der steirischen Landesregierung auf eine Novelle des Steiermärkischen Grundversorgungsgesetzes geeinigt. Das Gesetz bedeutet eine deutliche Verschärfung der Bedingungen für Menschen in der Grundversorgung: etwa die Einführung einer Sachleistungskarte statt Geldleistungen, die Verpflichtung, unbezahlte Hilfstätigkeiten in den Unterkünften zu leisten oder raschere und rigorosere Sanktionen bei Verstößen gegen die Hausordnung.
Das erklärte Ziel der FPÖ geführten Regierung ist es, „die Attraktivität der Steiermark als Zielland für illegale Zuwanderung so unattraktiv wie möglich zu machen.“

© Mafalda Rakoš

Kanarische Inseln: Längere Überfahrten

(Reuters, 14.01.2026) In Westaftrika hat sich der Ausgangspunkt für Überfahrten nach Europa in kleinen Booten in immer weiter entfernte Gebiete verlagert. Grund dafür ist ein Abkommen zwischen der EU und Mauretanien aus dem Jahr 2024, das eine erhebliche Zunahme von Gewalt zur Eindämmung der Migration nach Europa zur Folge hatte.
Das Rote Kreuz berichtet, dass im Jahr 2025, 25 Boote aus Gambia und Guinea auf den Kanarischen Inseln ankamen, wobei einige von ihnen mehr als 2.000 lebensgefährliche Kilometer zurückgelegt hatten. Die Zahl der Ankünfte aus Mauretanien hingegen sank im Jahr 2024 um 89 %, nachdem das Land zuvor der häufigste Abfahrtsort gewesen war. Schon bisher galt die Überfahrt auf die Kanaren als die tödlichste Fluchtroute. Nun haben sich die Risiken durch die längeren Strecken erheblich erhöht. So benötigte ein in Guinea gestartetes Boot elf Tage, um die Kanarischen Inseln zu erreichen.

Irland: Obdachlose Asylwerber entschädigt

(RTÉ, 20.02.2026) Zwei Asylwerber, die nach ihrer Ankunft in Dublin obdachlos wurden, erhielten vom High Court jeweils eine Entschädigung in Höhe von € 6.000 und € 9.500 zugesprochen. Nach ihrer Ankunft in Irland war beiden Männern Unterkunft und Tagesgeld verweigert worden. Die Regierung berief sich in ihrer Stellungnahme auf höhere Gewalt (Force Majeure) durch den Anstieg der Zahl der Asylwerber:innen. Das Gericht kam allerdings zum Schluss, dass die Rechte der beiden Männer gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie und der EU-Grundrechtscharta verletzt wurden. Das irische Höchstgericht hatte beim Europäischen Gerichtshof um eine Stellungnahme in diesem Fall angefragt. Dessen Generalanwälin (Advocate General), Laila Medina, argumentierte, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet seien, den Lebensstandard und das Recht auf Würde von Asylbewerber:innen unabhängig von Krisensituationen zu gewährleisten.

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Dänemark: Verstoßen geplante Abschiebungen gegen Menschenrechte?

(Reuters, 30.01.2026) Dänemark plant die Einführung restriktiverer Ausweisungsgesetze, die – wie auch Premierministerin Mette Frederiksen zugibt – in Konflikt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geraten können. Gemäß der vorliegenden Gesetzesentwürfe würden vorbestrafte Menschen mit Migrationshintergrund, die zu einer Freiheitsstrafe von einem oder mehreren Jahren verurteilt wurden, strengeren Ausweisungsmaßnahmen unterworfen. Zudem wird durch die Eröffnung einer dänischen Botschaft in Syrien eine Intensivierung der diplomatischen Beziehungen angestrebt. Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, sollen zukünftig „elektronisch markiert” werden.
Bei Beschluss dieser Änderungen ist deren Inkrafttreten für Mai 2026 vorgesehen. Kritik an der neuen Regelung ficht Premierministerin Frederiksen kaum an. Sie argumnetiert damit, dass die Mehrheit der europäischen Staaten „einen Wandel bei der Auslegung der EMRK wünsche.“ Dänemark möchte mit ihren strengeren Gesetzen diese Veränderungen antizipieren, ohne auf eine Revision der EMRK-Auslegung zu warten. Die Sozialdemokratin Frederiksen gilt mit ihrer harten Migrations- und Asylpolitik als Vorbild für migrationsfeindliche Strömungen in sozialdemokratischen Parteien in anderen EU-Staaten. Im vergangenen Jahr wurden in Dänemark (sechs Mio. Einwohner:innen) weniger als 1.000 Asylanträge gestellt. Nichtsdestotrotz gerät die Mitte-Rechts-Regierung zusehends unter Druck radikalerer Kräfte.

Griechenland: Aktivist:innen freigesprochen

(Euronews, 16.01.2026) 24 Flüchtlingshelfer:innen, die in Griechenland tätig sind, wurden vom Berufungsgericht von Lesbos von den Vorwürfen der Schlepperei, der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie der Geldwäsche freigesprochen. Aufgrund dieser Anschuldigungen hätten den humanitären Helfern Haftstrafen von bis zu 20 Jahren drohen können. Der sieben Jahre andauernde Rechtsstreit wurde von Menschenrechtsgruppen wiederholt als unbegründet kritisiert. Bei der Urteilsverkündung betonte der vorsitzende Richter die eindeutige Absicht der Angeklagten, humanitäre Hilfe zu leisten und keine Straftaten zu begehen. Humanitäre Organisationen merkten an, dass der lang andauernde Prozess die Arbeit von Hilfs- und Rettungsorganisationen auf der Ägäis erheblich beeinträchtigt habe. Er sei zudem ein Beispiel für die zunehmende Repression in der EU gegen Einzelpersonen und Organisationen, die Migrant:innen und Asylsuchende unterstützen. Wie das Netzwerk PICUM erklärte, seien 2024 in der EU schätzungsweise 124 weitere Personen in ähnlichen Gerichtsverfahren in Europa angeklagt gewesen.

Tunesien: Druck auf Migrant:innen erhöht

(France 24, 27.02.2026) Menschen, die in provisorischen Flüchtlingslagern entlang der Route zwischen dem algerischen El Amra und Jebeniana in Tunesien Zuflucht suchten, wurden über WhatsApp kontaktiert. Ihnen wurde angeboten, sie „beschleunigt rückzuführen“. Die Angebote beinhalten finanzielle Unterstützung sowie Transport. Seit September 2025 behaupten mehrere Organisationen, dass diese WhatsApp-Angebote vom Staat unterstützt werden. Sie umgehen die offiziellen Rückführungsverfahren der Vereinten Nationen und sind oft deutlich schneller. Ein Mann, der das Angebot angenommen hatte, berichtete, € 500,- erhalten zu haben und zügig in ein Flugzeug in sein Herkunftsland gebracht worden zu sein. Die Verantwortlichen der WhatsApp-Gruppe gaben an, dass innerhalb einer Woche fast 300 Migrant:innen das Angebot angenommen hatten und „rückgeführt“ worden seien. Die Regierung hat sich bislang nicht zu einer möglichen Beteiligung an diesen informellen Angeboten geäußert. Sie treten jedoch in einer Zeit auf, in der Tunesien zunehmend gegen Migrant:innenlager vorgeht, wobei insbesondere Migrant:innen aus Subsahara-Afrika ins Visier genommen werden.

Deutschland: Asylanträge halbiert

(DW, 01.04.2026) Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist im Jahr 2025 um 50 % zurückgegangen und verringerte sich laut Angaben des Innenministeriums von 229.751 im Vorjahr auf 113.236. Damit setzt sich der anhaltende Trend fort, wonach die Antragszahlen von Jahr zu Jahr deutlich sinken, insbesondere im Vergleich zu 329.120 Anträgen im Jahr 2023. Gleichzeitig stiegen die Abschiebungen 2025 um 20 %. Innenminister Alexander Dobrindt führt diesen deutlichen Rückgang auf die zunehmend restriktive Migrationspolitik Deutschlands zurück. Migrationsexpert:innen hingegen bezweifeln, dass dies der alleinige Grund sei, und verweisen auf externe Faktoren wie die veränderten Bedingungen in Syrien sowie die verschärfte EU-weite Migrationspolitik. Diese Faktoren haben insgesamt zu einem Rückgang der europäischen grenzüberschreitenden Migration geführt und sich auch auf die Antragszahlen in Deutschland ausgewirkt.

© Isabella Maurer

UK: Überprüfung des Asylstatus alle 30 Monate

(The Guardian, 01.03.2026) Im Rahmen der neuen Migrationspolitik, die von der britischen Innenministerin Shabana Mahmood offiziell angekündigt wurde, ist der Schutzstatus künftig vorübergehend und wird alle 30 Monate dahingehend überprüft, ob er verlängert wird oder ob das Herkunftsland einer Person als ausreichend „sicher” eingestuft wird, um eine Rückkehr zu ermöglichen. Diese Änderungen treten Anfang März dieses Jahres in Kraft und gelten nicht rückwirkend für Personen, die vor Inkrafttreten bereits einen Schutzstatus beantragt oder erhalten haben. Eine weitere Neuerung betrifft die Verlängerung der Frist, nach der sich Menschen mit Migrationshintergrund im Vereinigten Königreich dauerhaft niederlassen können. Diese Frist wird von fünf auf zehn Jahre ausgeweitet. Mahmood begründet diese Maßnahme mit dem Ziel, Menschen davon abzuhalten, „gefährliche Reisen” auf sich zu nehmen. Zugleich betont sie, dass „echte Flüchtlinge” durch diese Regelungen weiterhin Schutz erhalten. Die von Mahmood vorgebrachten Behauptungen, dass ausreichend Kapazitäten und Ressourcen für die regelmäßige Überprüfung des Flüchtlingsstatus vorhanden seien, werden hingegen von mehreren Migrationsexpert:innen und Flüchtlingsorganisationen kritisch hinterfragt. Unter Verweis auf ähnliche politische Anpassungen in Dänemark wird insbesondere die mangelnde praktische Umsetzbarkeit hervorgehoben. Dort sei es zwar zu einigen Aufhebungen des Schutzstatus gekommen, jedoch seien daraus keine weiteren Konsequenzen erfolgt, weshalb viele Betroffene weiterhin in großer Unsicherheit lebten.

Spanien: Gegen Asylzentren außerhalb der EU

(Reuters, 20.01.2026) Der spanische Innenminister Fernando Grande-Marlaska erklärte, dass sich Spanien gegen die Einrichtung von Asylzentren außerhalb der Europäischen Union ausspreche, die von anderen Mitgliedsstaaten allgemein unterstützt werde. Er verwies unter Berufung auf rechtliche Hindernisse und potenzielle negative Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zu den betroffenen Ländern, insbesondere auf Italiens Pläne zur Einrichtung von Bearbeitungszentren in Albanien. Der Einwand Spaniens steht im Zusammenhang mit einer Ablehnung der repressiveren Migrationspolitik anderer EU-Staaten. Stattdessen rückt der wirtschaftliche Nutzen grenzüberschreitender Migration in den Vordergrund. Trotz Spaniens vergleichsweise offener Haltung, haben Menschenrechtsorganisationen Bedenken hinsichtlich der verstärkten Aktivitäten Spaniens in Westafrika geäußert. Dort erweitert der Staat seine Präsenz und stellt Ressourcen bereit, um die Migration auf dem Seeweg zu den Kanarischen Inseln, insbesondere aus Mauretanien, einzudämmen. Human Rights Watch berichtet, dass die spanische Polizei als Beobachterin bei gewaltsamen Aktionen mauretanischer Behörden, Migrant:innen am Ablegen von der Küste zu hindern, dabei war.

Griechenland: Protest gegen Kriminalisierung

(Arab News, 24.01.2026) Ein vom griechischen Parlament verabschiedeter Gesetzentwurf sieht verschärfte Sanktionen für Personen vor, die des „Migrant:innenschmuggels” schuldig gesprochen werden, darunter auch lebenslange Freiheitsstrafen. Die vom Migrationsministerium vorgeschlagenen neuen Regelungen sehen zudem vor, dass Mitarbeitende von NGOs, die der Schlepperei beschuldigt werden, mit höherer Wahrscheinlichkeit zu Haftstrafen verurteilt werden. Darüber hinaus drohen diesen Organisationen erhöhte Geldbußen, wenn einzelne Mitglieder strafrechtlich verfolgt werden. Das Ministerium erhält zudem die Befugnis, allein aufgrund der Anklage gegen ein Mitglied, die Registrierung sowie die Zulassung der jeweiligen Organisation zu widerrufen. Ebenso können Menschen mit Migrationshintergrund, die wegen Schlepperei verurteilt werden, unverzüglich ausgewiesen werden.
Griechenland führt derzeit mehrere Gerichtsverfahren gegen humanitäre Helfer:innen. Der Gesetzentwurf beinhaltet nicht nur strengere strafrechtliche Konsequenzen für Personen, die der Schlepperei beschuldigt und verurteilt werden, sondern stellt auch eine grundlegende rechtliche Neuausrichtung für Migrant:innen dar, die nach Griechenland einreisen. Nach den neuen Bestimmungen haben Personen, die „illegal” nach Griechenland eingereist sind, keine Möglichkeit mehr, einen legalen Aufenthaltsstatus zu erlangen. Vor diesem Hintergrund haben 56 NGOs eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie den Gesetzesentwurf scharf kritisieren. Zudem hat auch der griechische Ombudsmann davor gewarnt, dass der Gesetzesentwurf nicht mit den internationalen Konventionen zum Schutz der Rechte von Flüchtlingen vereinbar ist.

© Jonas Brickmann/PRO ASYL

Belgien: Verfassungsgerichtshof setzt restriktives Gesetz

(Euronews, 26.02.2026) Das belgische Verfassungsgericht hat die vorläufige Aussetzung der bislang strengsten Migrationspolitik des Landes verfügt, bis der Europäische Gerichtshof Klarheit über deren rechtliche Auslegung geschaffen hat. Die von Premierminister Bart De Wever vorgeschlagenen Regelungen erschweren die Familienzusammenführung und verlängern die Wartezeiten für Personen mit subsidiärem Schutzstatus. Zudem würden Asylwerber:innen, denen in anderen EU-Mitgliedsstaaten bereits Schutz gewährt wurde, nach diesen Plänen nicht mehr für eine Aufnahme durch die belgische Migrationsbehörde infrage kommen. Dies steht im Widerspruch zu den rechtlichen Verpflichtungen Belgiens, sowohl gegenüber der Europäischen Union als auch im nationalen Kontext, Asylbewerber:innen aufzunehmen. Weitere vorgeschlagene Änderungen betreffen die finanzielle Unterstützung für Asylwerber:innen, indem die Anspruchsvoraussetzungen verschärft werden. Da das belgische Verfassungsgericht diese Maßnahmen als Verstoß gegen EU-Recht bewertet, entschied es sich für eine vorübergehende Aussetzung. Die belgische Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt hingegen betont, dass die vorgeschlagenen Änderungen den Vorgaben des EU-Migrationspakts entsprechen, und erwartet eine Bestätigung durch den Europäischen Gerichtshof.

Ägypten: Razzien gegen Geflüchtete

(Amnesty International, 16.02.2026) Laut Amnesty International führen die Behörden in Ägypten seit Dezember letzten Jahres zunehmend willkürliche Identitätskontrollen und Razzien gegen geflüchtete Menschen und Asylwerber:innen durch. Polizeibeamte in Zivil sollen Personen festgenommen haben, die keine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen konnten, sowie solche, die nachweislich beim UNHCR registriert sind. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen internationale Konventionen und nationales Recht dar. Von den 22 willkürlich festgenommenen Personen waren 15 beim UNHCR registriert, von denen eine bereits abgeschoben wurde. Gegen die übrigen 21 Personen wurden Abschiebungsverfahren eingeleitet. Amnesty International berichtet außerdem, dass diese Maßnahmen dazu geführt haben, dass viele geflüchtete Menschen und Asylwerber:innen gezwungen sind, sich zu verstecken und infolgedessen nicht mehr zur Arbeit oder zur Schule gehen können, da sie Angst vor Verhaftungen haben.

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Ärmelkanal: Rechte Übergriffe

(The Guardian, 19.01.2026) Britische Rechtsextreme haben ihre Schikanen an der französischen Küste gegen Menschen, die den Ärmelkanal überqueren und im Vereinigten Königreich Asyl suchen möchten, in den letzten 18 Monaten intensiviert. Die Übergriffe werden häufig in Online-Medien live übertragen und zeigen Mitglieder extremistischer Gruppierungen, die Migrant:innen und Helfer:innen belästigen. Humanitäre Organisationen, die in der Region aktiv sind, berichten zudem von vermehrten Sachbeschädigungen und der Verunreinigung lebenswichtiger Ressourcen, wie Wasserbehältern, sowie von der Zerstörung von Schlauchbooten.
Anfang Januar dieses Jahres hat die französische Regierung daraufhin ein Aufenthaltsverbot für zehn namentlich nicht genannte Mitglieder rechtsextremer Gruppen verhängt. Dieses Vorgehen hindert jedoch andere potenzielle Extremist:innen nicht daran, weiterhin Menschen zu schikanieren. Steven Smith, Geschäftsführer von Care4Calais, kommentierte diese Entwicklung mit der Feststellung, dass solche Aktionen zwar zur Verbreitung hasserfüllter Rhetorik im Internet beitragen und die Polarisierung in den sozialen Medien verstärken, jedoch nicht dazu führen, dass Menschen von der Überquerung des Ärmelkanals und der Suche nach Asyl in Großbritannien abgehalten werden. Das britische Innenministerium hat bislang nicht erläutert, ob gegen Mitglieder rechtsextremer Organisationen Konsequenzen ergriffen werden. Stattdessen hebt es die verstärkten Maßnahmen der aktuellen Regierung zur Verhinderung von Überfahrten mit kleinen Booten hervor.

Europäischer Gerichtshof: Zuständigkeit bleibt

(Info Migrants/Eunews, 05.03.2026) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einem neuen Urteil festgestellt, dass Italien durch eine einseitige Weigerung, Asylwerber:innen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung zurückzunehmen, nicht automatisch die Verantwortung für die Bearbeitung der Asylanträge auf Deutschland überträgt. Werden Asylbewerber:innen  jedoch nicht innerhalb von sechs Monaten nach Italien zurückgeführt, geht die Zuständigkeit offiziell auf Deutschland über. Im Jahr 2022 setzte die italienische Regierung die Aufnahme von Asylbewerber:innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten aus, unabhängig davon, ob der Fall in die Zuständigkeit Italiens fiel. In der Folge setzte Deutschland im darauffolgenden Jahr sein freiwilliges Solidaritätsabkommen aus.
Das Urteil des Gerichtshofs basiert auf einer offiziellen Beschwerde eines syrischen Mannes, dessen Asylantrag von Deutschland wegen fehlender Zuständigkeit abgelehnt wurde, woraufhin seine Rückübernahme von Italien verweigert wurde. Dementsprechend stellt das Urteil klar, dass Italien sich nicht durch eine einseitige Erklärung von seiner Verantwortung entbinden kann. Sollte die Überstellung von Asylwerber:innen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgen, übernimmt der antragstellende Mitgliedsstaat die Verantwortung für die Bearbeitung des Asylantrags, um den Zugang zu funktionierenden Asylverfahren sicherzustellen.

UK: auch Kinder in Handschllen

(The Guardian, 06.03.2026) Die vom britischen Innenministerium vorgeschlagenen Pläne für asylsuchende Familien sehen neue Richtlinien vor, nach denen auch Kinder bei Zwangsabschiebungen mit Handschellen gefesselt werden könnten, um der Nichtbefolgung entgegenzuwirken. Die Maßnahme stellt eine deutliche Verschärfung gegenüber bisherigen Vorschriften dar, nach denen Handschellen nur dann angelegt werden dürfen, wenn das betreffende Kind sich selbst oder andere zu verletzen droht. In den Dokumenten, in denen diese Änderungen ausführlich erläutert werden, wird die Festlegung, Kinder bei Nichtbefolgung mit Handschellen zu sichern, als „bedauerlich”, aber zugleich „notwendig” und „gerechtfertigt” beschrieben. Die Vorschläge, zu denen auch zeitlich begrenzte Angebote für erhöhte Geldzahlungen an Familien gehören, die sich zu einer beschleunigten freiwilligen Abschiebung bereiterklären, richten sich gezielt an etwa 150 Familien, deren Asylanträge bereits abgelehnt wurden.

Senegal: 139 Migrant:innen gerettet

(InfoMigrants, 06.03.2026) 139 Menschen, die mit einem hölzernen Fischerboot von der gambischen Küste aus gestartet waren, wurden nach elf Tagen auf See von der senegalesischen Marine gerettet. Die erschöpften Menschen, die ohne Essen und Wasser auf dem Meer trieben, wurden zu einem Marinestützpunkt in Dakar, der Hauptstadt Senegals, gebracht. Eine Person an Bord des Bootes konnte tragischerweise nicht mehr rechtzeitig gerettet werden, und ihre Leiche wurde erst nach der Entdeckung geborgen. Diese Rettungsaktion erfolgte nach zunehmend strengeren Maßnahmen der mauretanischen, marokkanischen, und senegalesischen Regierung gegen die Migration auf dem Seeweg nach Europa, wodurch die Menschen gezwungen waren, von weiter entfernten Orten aus aufzubrechen, nämlich aus Gambia und Guinea. Dies wiederum führte zu deutlich längeren Reisen, wodurch das ohnehin schon enorme Risiko lebensbedrohlicher Bedingungen noch weiter stieg. Die verstärkten Kontrollmaßnahmen haben außerdem dazu geführt, dass diejenigen, die die Reise wagen, weiter entfernte Routen wählen, um den Patrouillen der Behörden zu entgehen.

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Flüchtlingskinder: Unsicherheit schadet psychischer Gesundheit

(16.01.2026) Lange Asylverfahren und zunehmend restriktive migrationspolitische Maßnahmen in Europa belasten laut Expert:innen und Menschenrechtsorganisationen zunehmend die psychische Gesundheit geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Ein Bericht der Thomson Reuters Foundation zeigt, dass langwierige Bearbeitungszeiten, kurzfristige Schutzstatus und die anhaltende Unsicherheit über den Aufenthaltsstatus viele junge Geflüchtete über Jahre in einem Zustand rechtlicher und sozialer Unsicherheit halten.
Diese Situation verstärkt häufig bereits bestehende Traumata aus Flucht und Gewalterfahrungen und erhöht das Risiko für Angststörungen, Depressionen und suizidale Gedanken. Fachleute betonen, dass neben einer Beschleunigung der Asylverfahren insbesondere psychosoziale Unterstützung sowie schulische Angebote und Freizeitaktivitäten wichtige Maßnahmen sein können, um die Belastung für betroffene Kinder und Jugendliche zu reduzieren.

Spanien: Regularisierung

(The Guardian, 02.02.2026) Die spanische Regierung plant die Legalisierung von rund 500.000 Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus und stößt damit europaweit auf politische Aufmerksamkeit und Kritik. Ministerpräsident Pedro Sánchez verteidigte das Vorhaben als Schritt hin zu einem geordneten Aufenthaltsstatus für Personen, die bereits seit Jahren in Spanien leben und arbeiten. Der entsprechende Regierungsbeschluss, der voraussichtlich im April in Kraft treten soll, basiert auf einer Bürger:inneninitiative aus dem Jahr 2024, die von mehr als 700.000 Menschen unterzeichnet und von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt wurde. Ziel der Maßnahme ist es, Migrant:innen, die bereits Teil des sozialen und wirtschaftlichen Lebens des Landes sind, einen legalen Aufenthaltsstatus zu ermöglichen.

Kanarische Inseln: Monitoring aus der Luft

(infomigrants.net, 13.02.2026) Die NGO Humanitarian Pilots Initiative (HPI) hat im Januar erneut Überwachungsflüge über der Atlantikroute zwischen Westafrika und den Kanarischen Inseln aufgenommen, um Boote mit Migrant:innen in Seenot zu lokalisieren. Das Einsatzgebiet erstreckt sich über eine Fläche von etwa der Größe der Schweiz und umfasst Distanzen von bis zu 2.000 Kilometern zwischen der westafrikanischen Küste und dem spanischen Archipel. Obwohl die Ankünfte auf den Kanarischen Inseln im Jahr 2025 um mehr als 60 % zurückgingen, versuchen weiterhin zahlreiche Boote die Überfahrt, die etwa eine Woche dauert und häufig unter schwierigen Wetterbedingungen stattfindet. Anders als auf der zentralen Mittelmeerroute gibt es auf dieser Strecke kaum zivile Rettungsschiffe, sodass in Notfällen meist nur staatliche Rettungsdienste eingreifen können. Die Organisation prüft derzeit, die bisherigen Erkundungsflüge künftig in ein längerfristiges Monitoring-Projekt zu überführen.

© SOS-Balkanroute

Balkanroute: Chinesische Migrant:innen

(BIRN, 13.02.2026) Eine wachsende Zahl chinesischer Staatsangehöriger nutzt die Westbalkanroute, um in die Europäische Union zu gelangen. Laut Daten der EU-Grenzschutzagentur Frontex wurden 2024 mehr als 620 irreguläre Grenzübertritte chinesischer Migrant:innen auf dieser Route registriert, verglichen mit nur 88 im Jahr 2024. Im Jahr 2025 wurden schließlich 706 Fälle gezählt. Viele reisen zunächst visafrei nach Serbien oder Bosnien und Herzegowina und versuchen anschließend, über Länder wie Kroatien oder Ungarn in die EU einzureisen, häufig mithilfe von Schmuggler:innennetzwerken.
Beobachter:innen führen den Anstieg unter anderem auf schlechte Arbeitsbedingungen, wirtschaftliche Unsicherheit, hohe Jugendarbeitslosigkeit  sowie Unzufriedenheit mit der Politik in China zurück. Gleichzeitig erschweren strengere US-Einreisebestimmungen sowie der Wegfall visafreier Einreisen nach Ecuador die Migration in die Vereinigten Staaten zunehmend. Damit wird Europa für manche Migrant:innen zu einer attraktiveren Alternative. Diese Route ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden, beispielsweise mit gefährlichen Grenzübertritten.

Zypern: Verstärkte „Migrationsabwehr“

(infomigrants.net, 17.02.2026) In den vergangenen Monaten hat Zypern seine Maßnahmen zur Eindämmung irregulärer Migration deutlich verstärkt. Seit Mitte Dezember führten Polizeibehörden mehrere großangelegte Kontrollen und Razzien durch, bei denen mehr als 160 Personen direkt aus Haft- und Abschiebeeinrichtungen entfernt wurden, während rund 480 weitere Migrant:innen das Land freiwillig verließen. Bei gezielten Polizeieinsätzen im Jänner und Februar wurden zudem zahlreiche Personen wegen irregulären Aufenthalts festgenommen, teilweise mit anschließenden beschleunigten Abschiebungsverfahren. Insgesamt verließen im Jahr 2025 rund 11.742 Menschen das Land durch Abschiebung oder freiwillige Ausreise, ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig ist die Zahl irregulärer Einreisen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, von über 17.000 im Jahr 2022 auf rund 2.400 im Jahr 2025. Die verschärften Maßnahmen stehen auch im Kontext der aktuellen EU-Ratspräsidentschaft Zyperns sowie der Bemühungen des Landes, seine Grenzverwaltung zu stärken und Fortschritte beim angestrebten Beitritt zum Schengen-Raum zu erzielen.

Polen: Sonderstatus für Ukrainer:innen beendet

(Notes from Poland, 20.02.2026) Polen hat den seit 2022 geltenden Sonderstatus für ukrainische Geflüchtete beendet und will deren rechtliche Stellung künftig an die allgemeinen Regelungen für ausländische Staatsangehörige angleichen. Präsident Karol Nawrocki unterzeichnete ein entsprechendes Gesetz, mit dem zahlreiche Sonderregelungen aufgehoben werden, die nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingeführt worden waren. Rund eine Million ukrainische Geflüchtete leben weiterhin in Polen. Das neue Gesetz verlängert zwar den legalen Aufenthalt für vom Krieg betroffene Personen bis März 2027, beendet jedoch mehrere besondere Unterstützungsmaßnahmen, etwa spezielle Integrationsprogramme im Bildungsbereich. Die Regierung begründet die Reform mit dem Ziel, langfristig ein einheitliches Unterstützungssystem für alle Personen unter vorübergehendem Schutz zu schaffen und bestehende Sonderregelungen schrittweise zu normalisieren.

Italien: UMF im Visier

(ANSA, 20.02.2026) In Italien sorgt ein neuer Gesetzesentwurf zur Migration für Kritik von Organisationen, die mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten arbeiten. Das Netzwerk National Coordination of Care Communities (CNCA) warnt, dass mehrere vorgeschlagene Maßnahmen den Schutz von unbegleiteten Minderjährigen erheblich schwächen könnten. Der Entwurf sieht unter anderem vor, das Alter für die Betreuung im Schutzsystem von derzeit 21 auf 19 Jahre herunterzusetzen sowie Entscheidungen über unterstützte Rückführungen künftig nicht mehr von Jugendgerichten, sondern von Verwaltungsbehörden treffen zu lassen. Nach Ansicht von CNCA könnte dies Bildungs-, Ausbildungs- und Integrationsprozesse unterbrechen und tausende junge Menschen während einer entscheidenden Phase des Übergangs ins Erwachsenenleben ohne ausreichende Unterstützung zurücklassen. Die Organisation sieht darin zudem einen Widerspruch zum Grundsatz des Kindeswohls gemäß der UN-Konvention über die Rechte von Kindern sowie zum Gleichheitsprinzip der italienischen Verfassung.