Menschenrechtsaktivist:innen und NGOs lassen kaum ein gutes Haar an dem seit 12. Juni 2026 in Kraft getretenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS): Abschottung, Externalisierung und Kriminalisierung bestimmen von nun an mehr denn je das Leben von Menschen, die in der EU um Schutz ansuchen. Die Ausnahme sind unbegleitete Kinderflüchtlinge, denen mit der neuen Gesetzesgrundlage ab Tag eins ihrer Ankunft eine Obsorgeperson zusteht. Es ist ein kleiner Funken Hoffnung am sonst düsteren GEAS-Himmel.
Situation bisher: Kinder auf sich allein gestellt
In Österreich kommen fast alle Menschen, die einen Antrag auf Asyl stellen, in die Erstaufnahmestelle (EAST) Ost, in Traiskirchen. Das gilt für Erwachsene und das gilt für Kinder ab 14 Jahren und teilweise auch jünger, die allein in Österreich ankommen. Kindgerecht oder gar vereinbar mit der UN-Kinderrechtskonvention ist das nicht. Die Kinder haben in Traiskirchen keine geeigneten Ansprechpersonen und niemanden, der für sie gesetzlich verantwortlich ist. Und das über mehrere Wochen und Monate. Manche Kinder müssen sogar über ein Jahr lang ohne verantwortliche erwachsene Person zurechtkommen. Dabei kommt es immer wieder zu brenzligen Situation, wie Lisa Wolfsegger von der asylkoordination österreich weiß: „Besonders schwierig ist es, wenn die Kinder ins Krankenhaus müssen und niemand für sie da ist. Oft werden wir angerufen, vor allem, wenn medizinische Entscheidungen zu treffen sind. Das ist rechtlich wie menschlich äußerst problematisch.“ Ein anderes Beispiel ist der Umgang mit Verwaltungsstrafen, die die Kinder nicht selten bekommen, weil sie ohne Zugticket nach Wien fahren. Bisher gab es in solchen Fällen keinerlei Unterstützung für sie. Für die Kinder wurde erst nach Überstellung in eine Unterkunft in den Bundesländern von den dortigen Kinder- und Jugendhilfen die Obsorge übernommen. Das soll sich mit dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG), wie das GEAS-Umsetzungsgesetz in Österreich heißt, ändern.
Obsorge ab Tag 1
Was Kinderrechtsexpert:innen schon lange fordern, soll endlich Wirklichkeit werden: Jeder Kinderflüchtling, der/die ohne Obsorgeberechtigte:n in Österreich und allen anderen EU-Staaten um Asyl ansucht, bekommt ab dem ersten Tag eine Obsorgeperson zur Seite gestellt. Wie die Ausgestaltung dieser neuen gesetzlichen Regelung aussieht, ist derzeit noch unklar und wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen. Fest steht, dass die Obsorgeperson eine natürliche Person, also ein Mensch und keine Institution, sein muss. In Österreich sind für die Obsorge die Kinder- und Jugendhilfen der Bundesländer zuständig. In anderen EU-Staaten übernehmen diese Aufgabe zum Teil NGOs wie das Rote Kreuz.

Laut GEAS darf eine Obsorgeperson für höchstens 30 Kinder zuständig sein, damit gewährleistet ist, dass die Person genügend Zeit für die Obsorgetätigkeiten zugunsten der Kinder zur Verfügung hat. Das bedeutet die Sicherstellung des Kinderwohls, der Pflege, Erziehung und finanziellen Situation des Kindes und deren gesetzliche Vertretung. Für viele Kinder- und Jugendhilfen habe das einige Umstrukturierungen zur Folge, erklärt Wolfsegger. So sei eine Sozialarbeiterin in Wien, die als Obsorgeperson tätig ist, derzeit für 150 Kinder zuständig. „Bisher habe ich noch nichts von Neuanstellungen gehört“, sagt die Kinderflüchtlings-Expertin und ist gespannt, wie sich die Bundesländer zur neuen Gesetzeslage verhalten werden.
Vom Polizeiaufgriff zum sicheren Ankommen der Kinder
Die Umsetzung des neuen Obsorgegesetzes weist noch einige Fragezeichen auf. Normalerweise ist die Polizei der Erstkontakt von Kinderflüchtlingen, die nach Österreich kommen. Die Polizei spricht hierbei von „Aufgriffen“. Polizeibeamt:innen informieren daraufhin das Obsorge-Team der Kinder- und Jugendhilfe, die das Kind abholt. Ist von der Kinder- und Jugendhilfe niemand erreichbar, weil beispielsweise gerade alle im Einsatz sind oder es zu Personalengpässen am Wochenende kommt, kontaktieren die Sozialarbeiter:innen die Kinderschutzbeauftragte der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU). Laut den neuen GEAS-Verordnungen hat für jede schutzsuchende Person, egal, ob Kind oder Erwachsener, ein Screening-Verfahren stattzufinden. Dafür wurden in Österreich 19 Überprüfungsorte in Landespolizeidirektionen eingerichtet. So geht es aus einer Änderung der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung hervor.
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Für das Screeningverfahren werden die Kinder von der Kinder- und Jugendhilfe oder der Kinderschutzbeauftragten der BBU vertreten. Beim Screening wird die Identität überprüft, biometrische Daten erfasst und ein Gesundheits-, Vulnerabilitäts- und Sicherheitscheck durchgeführt. Derzeit ist noch unklar, wie viele Screeningverfahren überhaupt in Österreich durchgeführt werden, da diese eigentlich bereits an der EU-Außengrenze erfolgen sollen. Ganz praktisch bleibt für Wolfsegger aber die Frage offen, wo die Kinder schlafen werden, sollte das Screeningverfahren länger dauern. Und es bleibt knifflig: Sollen die Kinder wie bisher nach Traiskirchen überstellt werden oder bleiben sie in den Bundesländern? Zum einen darf die Polizei die Kinder nicht einfach mit dem Polizeiauto nach Traiskirchen fahren. Also ist allein der Transport schon ungeklärt. Zum anderen erfüllt Traiskirchen die Standards der Kinder- und Jugendhilfe nicht.
Wohin also mit den Kindern, wenn Traiskirchen nicht der richtige Ort ist?
Kinderrechtliches Clearing zusätzlich zum vorgeschriebenen Screening
Als Antwort auf die Frage „Wohin mit den Kindern?“ haben Expert:innen aus dem Fluchtbereich das Kinderrechte-Clearingstellen-Konzept entwickelt. Für Lisa Wolfsegger, die an dem Konzept mitgearbeitet hat, steht fest, dass die Kinder auf keinen Fall nach Traiskirchen sollen. „Wenn ein Kind zum Beispiel im Burgenland angetroffen wird, kann es kurzfristig in einer Kriseneinrichtung vom SOS Kinderdorf unterkommen. Anschließend sollte das Kind direkt an das Bundesland überstellt werden, das die Aufnahmequote am schlechtesten erfüllt. Und zwar verpflichtend. Dort übernimmt die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge und führt das Clearing durch, in dem geprüft wird, wo der beste Platz für das jeweilige Kind ist.“ So beschreibt Wolfsegger die kindgerechteste und fairste Methode, allerdings weiß sie auch, dass es für die Umsetzung viel Überzeugungsarbeit gegenüber den Bundesländern brauchen wird, da diese die Aufnahme von Kindern häufig verweigern. So habe die Steiermark im Jahr 2025 nur ein einziges Flüchtlingskind aufgenommen.

Wichtig wäre aus Sicht der Kinderrechtsexpert:innen, dass abgeklärt wird, ob in Österreich schon Geschwisterkinder aufhältig sind, wo genau die Eltern oder andere Verwandte leben, wie die psychische und körperliche Gesundheit des Kindes ist und welche Schulbildung es mitbringt. Stattdessen geht es Österreich vor allem um eines: die Altersfeststellung. Die Altersfeststellung fand vor GEAS fast immer mit medizinischen Mitteln statt, weil den Kindern ihre Minderjährigkeit in der Regel nicht geglaubt wurde. Jetzt hätte Österreich die Chance gehabt, sich an den Kinderrechten zu orientieren und die Altersfeststellung, wie im GEAS vorgegeben, von multiprofessionellen Teams in mehreren Schritten abklären zu lassen. Der Österreichische Gesetzgeber sieht jedoch weiterhin vor, dass sich die Kinder der medizinischen Prozedur im Auftrag des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) unterziehen müssem, wenn die Echtheit der vorgezeigten Dokumente (Pass, Ausweis, Geburtsurkunde) angezweifelt wird. Eine Beschwerdemöglichkeit bei der Altersfeststellung gibt es nicht. Auch das hätte Österreich im Rahmen von GEAS gerechter gestalten können, man entschied sich aber dagegen. In vielen anderen EU-Staaten gibt es Beschwerdemöglichkeiten.
Weniger verschwundene Kinder?
Im Jahr 2025 sind in Österreich 468 geflohene unbegleitete Kinder verschwunden. Sie kommen vor allem aus Ägypten, Afghanistan und Syrien. Wo sie jetzt sind, weiß niemand. Da sie für eine lange Zeit auf sich allein gestellt sind, ziehen sie häufig in andere Länder weiter, um zu Verwandten und Bekannten zu kommen, oder sie wollten generell nicht in Österreich bleiben, oder sie wurden Opfer von Menschenhandel. Lisa Wolfsegger hofft, dass durch die Obsorge ab dem ersten Tag weniger Kinder spurlos verschwinden. „Wenn die Sozialarbeiter:innen von Anfang an Perspektiven mit den Kindern erarbeiten, können sie hoffentlich besser in Sicherheit gebracht werden.“
Auch wenn die Umsetzung der neuen Obsorgeregelung noch einige Kinderkrankheiten aufweist, bleibt doch die Hoffnung, dass GEAS zumindest für diese besonders vulnerable Gruppe einiges zum Besseren verändern kann.

