Mit der europäischen Abschottungspolitik geraten auch NGOs und Aktivist:innen, die Menschen an den EU-Außengrenzen versorgen, immer stärker unter Druck. Eine geplante EU-Richtlinie könnte diese dramatische Lage noch verschlimmern. Doch aufgeben kommt für die Helfer:innen nicht in Frage – sie wollen weitermachen, solange es nötig ist.
Im Zuge des weltweiten Rechtsrucks nutzen auch EU-Regierungen vermehrt Einschüchterungsklagen, restriktive Förderauflagen und Diffamierungen, um die kritische Zivilgesellschaft anzugreifen. Vor allem Organisationen im Migrationsbereich in Griechenland, Polen und Bosnien berichten von Hetze und Drohungen, Einschüchterungen, Finanzierungslücken und der Kriminalisierung ihrer Arbeit. Besonders betroffen sind NGOs und Aktivist:innen, die Schutzsuchende an den hochgerüsteten EU-Außengrenzen mit Essen, Kleidung und medizinischer Hilfe versorgen.
Im Jahr 2024 erfasste das NGO-Netzwerk PICUM europaweit 142 Fälle, in denen die Unterstützung von Menschen auf der Flucht strafrechtlich oder verwaltungsrechtlich verfolgt wurde. Auch 2025 verzeichnete das Netzwerk eine hohe Zahl an Kriminalisierungsfällen in Europa. Häufig geschieht dies unter EU-rechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung von Menschenschmuggel. Laut PICUM Advocacy Officer Garyfallia Mylona klafft hier „eine riesige Lücke zwischen dem erklärten Ziel der EU-Gesetze und der Wirklichkeit, in der häufig nicht Schmuggler:innen-Netzwerke, sondern humanitäre Helfer:innen belangt werden“.
Polen: Strafverfahren und Durchsuchungen
Diese bedenkliche Entwicklung zeigt sich derzeit besonders stark in Polen. Im Białowieża-Urwald an der Grenze zu Belarus versorgt die Grupa Granica – ein Netzwerk aus Anwohner:innen und Freiwilligen – geflüchtete Menschen mit warmer Kleidung, Essen und medizinischer Hilfe. Auch wenn der sumpfige Wald mittlerweile von einem fünf Meter hohen Grenzzaun mit doppeltem Stacheldraht durchzogen wird, kommen immer noch Menschen über die Grenze. Mit Schnittverletzungen, orientierungslos und geschwächt von Hunger und Kälte, harren sie oft tagelang im Wald aus, nicht selten mit fatalen Folgen. Über hundert geflüchtete Menschen wurden im polnisch-belarussischen Grenzgebiet seit 2021 tot aufgefunden. Die Hilfe der Grupa Granica und anderer Aktivist:innen ist für Schutzsuchende im Grenzwald daher oft lebensrettend. Trotzdem werden die humanitären Helfer:innen vom polnischen Staat zunehmend dämonisiert und in manchen Fällen als „Schleuser:innen“ angeklagt.

So auch im Fall der „Hajnowka 5“, fünf Anwohner:innen im Grenzgebiet, die im Januar 2025 wegen „Hilfeleistung zum illegalen Aufenthalt“ angeklagt wurden. Ihr Vergehen: Sie hatten eine irakisch-kurdische Familie notversorgt und in die nächste Stadt gefahren. Im Oktober sprach ein Gericht sie in allen Punkten frei, doch noch bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft Revision einlegen wird. „Das war ein sehr stark argumentierter Freispruch. Es könnte überzogen wirken, wenn sie die Entscheidung anfechten“, meint Aleksandra Chrzanowska von der Grupa Granica. Doch sie ergänzt: „Gleichzeitig habe ich das Gefühl, dass es der Regierung vor allem darum geht, uns und andere Gruppen einzuschüchtern und zu ermüden. Insofern ist es ihnen vielleicht egal, ob sie den Fall letzten Endes gewinnen werden.“
Strafrechtliche Verfahren gab es gegen die Aktivist:innen der Grupa Granica bislang nicht, dafür aber eine Vielzahl an Geldstrafen. Unter anderem weil sich Helfer:innen näher als erlaubt am Grenzzaun aufgehalten haben, um Menschen auf der anderen Seite zu versorgen. Gegen jede einzelne dieser Strafen hat die Gruppe Einspruch erhoben und in allen Fällen wurden die Strafen letztendlich fallengelassen. „Es kostet Kraft, jedes Mal einen Einspruch zu verfassen – all das braucht Ressourcen“, erzählt Chrzanowska.
Aleksandra Chrzanowska: Die letzten Jahre waren für mich vor allem ein Fest der Solidarität.
Hinzu kommen die Diffamierungen und Kontrollen durch polnische Grenzbeamt:innen. Die Autos der Aktivist:innen werden regelmäßig angehalten und durchsucht. Teilweise wurde auch versucht, etwas an den Fahrzeugen zu beanstanden, um eine Geldstrafe erteilen zu können. Auch Aktivist:innen, die zu Fuß im Grenzwald unterwegs sind, werden häufig von Grenzbeamt:innen aufgehalten und müssen mehrere Stunden im kalten Wald warten. Zu physischer Gewalt kam es dabei bislang nicht, doch Beschimpfungen und der Vorwurf, sie seien Agent:innen des belarussischen Machthabers Lukashenko, sind an der Tagesordnung.
Entmutigt zeigt sich Aleksandra Chrzanowska davon jedoch nicht: „Die letzten Jahre waren für mich vor allem ein Fest der Solidarität. Wenn es das Ziel der Regierung ist, uns einzuschüchtern, dann hat sie das Gegenteil erreicht. Wir haben gelernt, dass wir gemeinsam stark sind.“
Griechenland: Hetze, Finanzierungslücken und juristische Erfolge
Im über 2000 km entfernten Athen berichtet auch Lefteris Papagiannakis, Direktor der NGO Greek Council for Refugees (GCR) von Hetze und Drohungen gegen seine Organisation. Anders als die Grupa Granica, ist GCR nicht direkt in der humanitären Hilfe aktiv, sondern bietet geflüchteten Menschen vor allem rechtliche und psychosoziale Unterstützung an. „Wir wurden von politischer Seite schon als Staatsfeind:innen und Kriminelle beschimpft, alles was man sich vorstellen kann“, so Papagiannakis. Auch mit der Streichung des GCR aus Griechenlands NGO-Register, in das sich Flucht- und Migrations-NGOs eintragen müssen, wurde ihnen schon gedroht.

Strafrechtliche Klagen für vermeintliche Schleuser:innentätigkeiten gab es gegen GCR bis jetzt nicht, dafür aber vermehrt gegen Migrant:innen die von der Organisation unterstützt werden. Einem sudanesischen Mann wurde vorgeworfen, sich selbst sowie seine Frau und ihre zwei kleinen Kinder nach Griechenland geschmuggelt zu haben, nachdem er das Steuer ihres Bootes übernahm, als es drohte im Mittelmeer zu kentern. Nach achtmonatiger Untersuchungshaft sprach ein Gericht ihn im November 2025 frei. GCR vertrat ihn in dem Prozess. „Zum Glück sind die griechischen Gerichte immer noch offen für rationale Argumente. Wir müssen den juristischen Kampf fortsetzen“, meint Papagiannakis.
Doch gerade GCRs juristische Arbeit ist derzeit stärker bedroht als je zuvor. Kürzlich verlor die Organisation eine wichtige Förderung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR). Nach massiven Hilfsgelder-Kürzungen der Trump-Regierung befindet sich das UNHCR selbst in einer Finanzierungskrise und war gezwungen eine Vielzahl von Programmen einzustellen.Lefteris Papagiannakis kritisiert, dass die EU bislang keine Schritte unternommen hat, um diese Finanzierungslücken zu füllen: „Die EU hat diese Förderkrise nicht verursacht, doch sie kommt ihrer Abschottungspolitik sehr gelegen.“ Ob und in welchem Umfang GCR ihre wichtige juristische Arbeit fortsetzen kann, bleibt derzeit ungewiss.
Bosnien: Selbsteinschränkungen und lokale Vernetzung
Auch im Nicht-EU-Land Bosnien und Herzegowina spüren humanitäre Helfer:innen die Auswirkungen einer immer unmenschlicheren EU-Migrationspolitik. Seit 2019 ist hier die österreichische Organisation SOS-Balkanroute aktiv und versorgt geflüchtete Menschen mit Lebensmitteln, Winterjacken und Schlafsäcken. Und sie macht aufmerksam auf die Schutzsuchenden, die hier durch Grenzgewalt, winterliche Bedingungen und den Versuch, den serbisch-bosnischen Grenzfluss Drina zu durchschwimmen, ihr Leben lassen.
Petar Rosandić: Wir schränken uns ein, indem wir Schutzsuchende in Bosnien nicht im Auto mitnehmen.
Besonders aktiv ist die Organisation in der bosnischen Stadt Bihać, nahe der kroatischen Grenze. Hier versorgt sie Menschen, die beim Versuch die Grenze zu überqueren, von kroatischen Grenzbeamt:innen unter dem Einsatz von Schlagstöcken mit massiver Gewalt zurück nach Bosnien gedrängt werden. Die Opfer dieser illegalen Pushbacks bleiben häufig mit schweren Verletzungen im bosnisch-kroatischen Grenzgebiet zurück. Die Sorge vor Kriminalisierung begrenzt jedoch, was die Aktivist:innen von SOS-Balkanroute in solchen Situationen tun können. „Wir schränken uns ein, indem wir Schutzsuchende in Bosnien nicht im Auto mitnehmen,“ erzählt Obmann Petar Rosandić. Dies könnte nach bosnischem Strafrecht als Schleuser:innentätigkeit gewertet werden. „Wir sind also gezwungen, die Verletzten erstmal liegenzulassen und können nur die Rettung oder ein Taxi rufen, denen es erlaubt ist, die Menschen mitzunehmen,“ so Rosandić.
Darüber hinaus gab es einige Fälle in denen lokale Helfer:innen von SOS-Balkanroute von der Polizei verhört und beschattet wurden. Aus der bosnischen Bevölkerung bekommen die Aktivist:innen jedoch überwiegend positive Rückmeldungen auf ihr Engagement. Die enge Zusammenarbeit mit der Stadt Bihać und mit Institutionen vor Ort ist für Petar Rosandić dabei zentral: „Es hat sich bewährt mit allen zu reden, dem Bürgermeister, dem Pfarrer und auch mit der Polizei. Außerdem verschließen wir nicht die Augen vor den sozialen Problemen, die es in Bosnien gibt.“ Neben der Solidarität mit Geflüchteten, zeigt sich die Organisation daher auch solidarisch mit den Menschen vor Ort. Auf Vermittlung der SOS-Balkanroute spendete die Stadt Wien beispielsweise ein Müllsammelfahrzeug an die Stadt Bihać, das dort dringend benötigt wurde.

Die einzige Einschüchterungsklage, die es gegen SOS-Balkanroute gab, war jene des in Österreich ansässigen Internationalen Zentrums für Migrationspolitik (ICMPD), die 2023 vom Gericht abgewiesen wurde. Auch Anfeindungen gegen SOS-Balkanroute kommen vor allem von der FPÖ und anderen rechten Kräften in Österreich. Rosandić sieht hier aber eine große Diskrepanz zwischen sozialen Medien und den Erfahrungen der Aktivist:innen im persönlichen Kontakt: „Diese systematisch organisierte Online-Hetze bildet die Solidarität, die wir erleben, nicht ab.“ Dies zeigte sich einmal mehr bei den jüngsten Sammelaktionen von SOS-Balkanroute in Wien, Graz und Linz, wo Rekordmengen an Sachspenden für geflüchtete Menschen in Bosnien zusammenkamen.
Ausblick – Reform der EU-Schleuser-Regeln
Während die Aktivist:innen in Bosnien, Griechenland und Polen Menschen in größter Not unterstützen, verhandelt die EU über eine Reform der sogenannten Schleusungs-Beihilfe-Richtlinie, die droht, die Hilfe an den Außengrenzen weiter zu kriminalisieren. Zwar wird im Reformvorschlag der EU-Kommission explizit erwähnt, dass humanitäre Hilfe keine Straftat darstellt, allerdings soll dies nur als eine Vorbemerkung und nicht als rechtlich verpflichtender Artikel in die neue Richtlinie aufgenommen werden. Da eine EU-Richtlinie zudem nur gesetzliche Mindeststandards festlegt, über die EU-Länder bei der nationalen Umsetzung noch hinausgehen können, bleibt die Kriminalisierung humanitärer Hilfe weiterhin möglich.
Besonders bedenklich ist der neue Straftatbestand der „öffentlichen Anstiftung“ im Gesetzesvorschlag der Kommission. Demnach ist mit mindestens drei Jahren Haft zu bestrafen, wer Nicht-EU-Bürger:innen dazu anstiftet, „irregulär“ in die EU ein- oder durchzureisen, oder sich unerlaubt dort aufzuhalten. Was dabei als Anstiftung zählt, wird nicht genauer definiert. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind alarmiert, dass schon die Bereitstellung von Informationen und die rechtliche Beratung von Migrant:innen zu den Themen Einreise und Asylverfahren als Anstiftung ausgelegt werden könnte. Auch die Internationale Jurist:innenenkommission und die UN haben den Kommissionsvorschlag scharf kritisiert, da die vagen Formulierungen nicht die Rechtssicherheit bieten, die für das Strafrecht erforderlich ist.

Ein Lichtblick bleibt, dass im zuständigen Ausschuss des Europaparlaments bereits weitreichende Änderungen zum Kommissionsvorschlag formuliert wurden. Die humanitäre Ausnahmeklausel soll demnach rechtlich verpflichtend gemacht und die Straftat der öffentlichen Anstiftungen gänzlich aus dem Gesetz gestrichen werden. Doch seit Monaten stocken die parlamentsinternen Verhandlungen. Die konservative EVP-Fraktion (zu der die ÖVP zählt) stellt sich gemeinsam mit den extrem rechten Fraktionen gegen die Änderungsvorschläge. Sie wollen ein restriktives Gesetz im Sinne der Kommission und des Minister:innenrats, das die Kriminalisierung der humanitären Hilfe ermöglicht. In den kommenden Monaten wird das Parlament zu einer Entscheidung kommen müssen.
SOS-Balkanroute bleibt unbeirrt. „Sie können die Regeln weiter verschärfen, doch wir werden nicht aufhören weiter Menschlichkeit zu zeigen und immer wieder menschliche Geschichten zu erzählen“, kommentiert Petar Rosandić. Auch in Polen zeigt sich Aleksandra Chrzanowska von Grupa Granica entschlossen: „Die meisten Menschen, die wir versorgen, kommen aus Afghanistan, Somalia, Eritrea oder dem Sudan – Länder, in denen ihr Leben in großer Gefahr ist. Solange das so bleibt, werden sie sich weiter auf den Weg machen, um Schutz zu suchen. Und solange werden auch wir weitermachen.“


