Während zwischen den Präsidenten Trump und Putin ihr Land und ihre Ressourcen aufgeteilt zu werden droht, stellt sich für immer mehr vertriebene Ukrainer:innen die Frage nach einer längerfristigen Lebensperspektive.
Ukrainische Vertriebene genossen in den vergangenen Jahren erhebliche Vorteile gegenüber Asylwerber:innen aus anderen Krisenregionen. Die EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz im Falle eines Massenzustroms (2001/55/EG) ersparte ihnen langwierige Asylverfahren, gewehrt freien Zugang zum Arbeitsmarkt und erlaubt zudem die freie Wahl des Zufluchtsstaates. Letzteres ist der Grund, warum es zu einer vergleichsweise breiten Verteilung der ukrainischen Vertriebenen über viele europäische Staaten gekommen ist.

Auch bei Alter und Geschlecht ergibt sich ein für europäische Flüchtlingspopulationen ungewohntes Verhältnis. 44,6 % der Vertriebenen sind erwachsene Frauen, 31,1 % Minderjährige und nur 24,3 % Männer. 840.000 der vertriebenen Minderjährigen sind im schulpflichtigen Alter. 700.000 davon wurden in lokale Schulen in der gesamten EU aufgenommen – von der frühkindlichen Bildung und Betreuung bis zur Sekundarstufe II.
Vorkehrungen für Rückkehr
Der Status des „vorübergehenden Schutzes“ für die 4,4 Millionen[1] Vertriebenen wurde zuletzt (13. Juni 2025) auf EU-Ebene bis zum 4. März 2027 verlängert. Was danach geschehen soll, ist unklar und hängt in erster Linie davon ab, ob es zu einem stabilen Waffenstillstand kommt. Für diesen Fall hat die EU-Sondergesandte für die Ukraine, Ylva Johansson, bereits einen Plan zur freiwilligen Rückkehr und zum Wiederaufbau in Arbeit. Diskutiert werden allerdings auch Optionen für den Fall, dass der Krieg weitergeht, sowie für Personen, die nicht mehr in die Ukraine zurückkehren wollen oder können.
Die EU-Kommission mahnt die Mitgliedsstaaten, Vorbereitungen für ein Auslaufen des vorübergehenden Schutzes für Vertriebene zu treffen, und hat selbst entsprechende Empfehlungen ausgearbeitet[1].
Auf der Strecke bleiben vulnerable Personen und alleinerziehende Mütter, die bei der Arbeitsmarktintegration Probleme haben.
Da es vor allem im Interesse der Ukraine liegt, dass gut ausgebildete Bürger:innen nach Kriegsende zurückkehren, sollen mit dem Auslaufen des vorübergehenden Schutzes Programme zur freiwilligen Rückkehr eingerichtet werden. Für diese Programme sind Mittel aus dem AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) vorgesehen. Um eine geordnete und kontinuierliche Rückkehr sicherzustellen, werden die Mitgliedsländer angehalten sich untereinander und mit den ukrainischen Behörden abzustimmen. Zur Vermeidung eines illegalen Aufenthalts sollen die Aufenthaltsbewilligungen bis zum Anlaufen der Rückkehrprogramme oder bis zur effektiven Rückkehr (innerhalb eines Jahres) verlängert werden.
Die EU-Kommission schlägt vor, Erkundungsreisen in die Ukraine jedenfalls zuzulassen, wobei in der Praxis ohnehin viele Menschen häufig zwischen der Ukraine und den Aufnahmeländern pendeln. Diese wird in manchen Mitgliedsstaaten allerdings nicht gerne gesehen.
Langfristige Aufenthaltstitel
Viele Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, haben durch Sprachkurse, Beschäftigung, Bildung, kulturelle Initiativen und nicht zuletzt die Integration ihrer Kinder enge Bindungen zu ihren Aufnahmegesellschaften entwickelt. Für diese erscheint der Wechsel vom Vertriebenenstatus zu einem anderen Aufenthaltstitel am wenigsten problematisch. Schwierig wird es bei besonders vulnerablen Personen, die den Einstieg in den Arbeitsmarkt (noch) nicht geschafft haben.
Für sie schlägt die Kommission lediglich eine Verlängerung des legalen Aufenthalts unter den Bedingungen des vorübergehenden Schutzes vor, bis eine Ausreise möglich ist. Kinder in Ausbildung und ihre Familien haben das Recht, zumindest bis zum Ende eines Schuljahres zu bleiben. Die Mitgliedsstaaten werden auch von der Kommission aufgefordert, gegebenenfalls Anträge von Vertriebenen auf Aufenthaltstitel für Studierende, Forscher:innen und andere hochqualifizierte Arbeitskräfte zu ermöglichen.
Für die 4,4 Millionen Vertriebenen bleibt ein Leben unter prekären aufenthaltsrechtlichen Verhältnissen.
Aber selbst jene, die voll im Erwerbsleben stehen, haben beim Umstieg auf ein Arbeitsvisum Probleme. Das zeigt sich in Deutschland, wo viele Qualifikationen nicht anerkannt werden. Auch in Tschechien haben von 80.000 Vertriebenen, die einen langfristigen Aufenthalt beantragt haben, nur 15.000 den neuen Status erhalten. Auf der Strecke bleiben vulnerable Personen und alleinerziehende Mütter, die auch auf Grund ihrer Betreuungspflichten bei der Arbeitsmarktintegration Probleme haben.
Manche Ukrainer:innen versuchen auch, über den Weg eines Asylantrages einen dauerhaften Aufenthalt zu erlangen. Die Zahl der Asylanträge von Ukrainer:innen in der EU erreichte 2024 fast 27.000, mit einer Anerkennungsquote von 87 %. Auch 2025 stieg die Zahl der Anträge weiter an. Angesichts der derzeitigen Lage auf den Schlachtfeldern der Ukraine und in den „Verhandlungen“ scheint ein baldiger Waffenstillstand unrealistisch. Für die 4,4 Millionen Vertriebenen bleibt ein Leben unter prekären aufenthaltsrechtlichen Verhältnissen und ständig steigendem Druck seitens der sich radikalisierenden Gesellschaften in der EU die wenig erfreuliche Perspektive für die kommenden Jahre.
[1] 31. August 2025 Deutschland (1 210515), Polen (995 925), Tschechische Republik (385 855), Spanien (244 165), Italien (171 200) Rumänien (192 835), Slowakei (134 810), Niederlande 129 350), Irland (114 725), Belgien (92 310)


