Seit Jahren, verfolgen die meisten Bundesländer gegenüber subsidiär Schutzberechtigten eine Vertreibungspolitik. Als wirksames Mittel erwies sich das Vorenthalten der Ausgleichszulage für privat wohnende Schutzberechtigte. Jetzt zieht Wien nach. Betroffen sind über 9.000 Personen.

Da subsidiär Schutzberechtigte als Zielgruppe auch nach der Zuerkennung des Status in der Grundversorgung bleiben, kam es zu einer Kombination von Leistungen aus der Grundversorgung und der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (in Form einer Aufzahlung durch die Sozialämter). Zuletzt wurde das nur noch in Tirol und Wien so gehandhabt.

© Herbert Langthaler

Vor allem die restriktive Sozialpolitik Niederösterreichs war in Wien zu spüren. Seit April 2016 erhielten subsidiär Schutzberechtigte dort nur noch Grundversorgung, ein Überleben in gemieteten Immobilien wurde so unleistbar. Wer nicht weiter in Grundversorgungsquartieren leben wollte musste nach Wien ausweichen und versuchen in privat angemieteten Quartieren unterzukommen. Stadtrat Peter Hacker hatte damals angekündigt: „Wie werden das nicht demutsvoll hinnehmen.“ Politische Interventionen blieben allerdings erfolglos, flüchtlingsfeindliche Politik gehört inzwischen zur Kernkompetenz der ÖVP/FPÖ geführten Bundesländer.

Zuletzt waren es in Wien zwischen 9.000 und 10.000 Personen, darunter alleinerziehende Mütter, Menschen mit diversen Handicaps oder Personen, die mit ihren Jobs weniger als die Mindestsicherung verdienen. Wobei bei jenen Personen, die nicht arbeiten (können), nur die Differenz zwischen Grundversorgung und Sozialhilfe bei der Stadt zu Buche schlug.

Proteste gegen Elend mit Ansage

Während sich also die Ersparnis für die budgetär angeschlagene Metropole in Grenzen hält, bedeutet die Kürzung für die Betroffenen den Absturz in akute Armut. Sie werden auf die Grundversorgung zurückgeworfen, das sind maximal € 420,- monatlich für einen Erwachsenen – damit müssen alle Kosten des täglichen Lebens  abgedeckt werden. „Einer ohnehin stark armutsbetroffenen Gruppe kürzt man damit die Unterstützung auf weniger als die Hälfte des Existenzminimums,“ kritisiert die asylkoordination auf ihrer Website. Unter anderem trifft es 2.500 Kinder, obwohl keine Woche vergeht, ohne dass die SPÖ den Kampf gegen Kinderarmut ausruft.

Verschiedene NGOs versuchten noch in Gesprächen Stadtrat Hacker davon abzubringen, den für so viele Menschen verheerenden Einschnitt zu machen, ohne Erfolg. Beobachter:innen sind sich einig, dass hier ein Match „Wien gegen Innenministerium“ auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird. Wie die Stadt Wien mit den Folgen dieses Schrittes umzugehen gedenkt, war zum Jahreswechsel noch völlig unklar. Informationen tröpfelten nur spärlich, so dass sich bei den NGOs im Flüchtlings- und Sozialbereich der Eindruck einer völligen Planlosigkeit der Verantwortlichen einstellte.

Wer nicht weiter in Grundversorgungsquartieren leben wollte musste nach Wien ausweichen.

SOS-Mitmensch startete den Appell „10.000 Frauen, Männer und Kinder nicht ins soziale Elend stürzen!“. „Die Streichung der Mindestsicherung sei die menschenfeindlichste und teuerste Form des Sparens“, so die Menschenrechtsorganisation. Angesichts des Krisen-Stakkatos hielt sich die Unterstützung in Grenzen (5.300 zum Jahreswechsel).

Um endlich an für die eigene Planung dringend benötigte Informationen zu gelangen, stellte eine Gruppe von Organisationen von der Diakonie über Don Bosco Sozialwerk und tralalobe bis zur Volkshilfe eine Anfrage nach § 7ff Informationsfreiheitsgesetz. Man beließ es allerdings nicht bei Protesten und Anfragen, sondern machte konkrete Vorschläge für Härtefalllösungen zur Linderung der Folgen der Sparpolitik.

Folgen für gewaltbetroffene Frauen

Neben der drohenden Wohnungslosigkeit für Tausende Betroffene war schon im Vorfeld der Streichung der Sozialhilfe absehbar, dass sich die Lage von gewaltbetroffenen subsidiär schutzberechtigten Frauen dramatisch verschärfen würde. 

Ihnen werde nun de facto die Möglichkeit genommen, sich von gewalttätigen Partnern zu trennen und sich und ihre Kinder in Sicherheit zu bringen. „Wir wissen, dass diese neue Situation schon jetzt für einzelne Frauen lebensbedrohlich ist“, kritisierte Gerhild Salzer, Bereichsleiterin der Sozial- und Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienstes im Dezember 2025.

Schon bisher war es für betroffene Frauen schwierig den Schritt aus einer Gewaltbeziehung zu machen.

Schon bisher war es für betroffene Frauen schwierig den Schritt aus einer Gewaltbeziehung zu machen, besonders wenn es auch Kinder gibt. Nun wird den Betroffenen durch den Verlust der Aussicht auf ökonomische Unabhängigkeit durch die Mindestsicherung jede Perspektive genommen. Beispiele aus der Beratungspraxis der Frauen*beratung des Diakonie Flüchtlingsdienstes zeigen die Dramatik der so entstehenden Situation. Insbesondere Fälle, in denen die Familienmitglieder verschiedene Aufenthaltsstatus haben, gestalten sich besonders problematisch.

Wie etwa jener einer somalischen subsidiär schutzberechtigten Frau mit sieben Kindern. Sie ist in einer Gewaltbeziehung mit einem asylberechtigten Mann. Ein Kind hat subsidiären Schutz, alle anderen haben Asyl. Der Mann übt massive ökonomische und psychische Gewalt gegen sie aus. Trotz einer einstweiligen Verfügung und eines Strafverfahrens gegen den Mann, braucht die Frau mehrere Anläufe, um sich aus der toxischen Beziehung zu lösen. Sie droht mit der Polizei, wenn er wieder in der Wohnung auftaucht, sucht die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) und die Frauenberatungsstelle der Diakonie auf. Die KJH kann erwirken, dass die Gemeindewohnung auf die Frau überschrieben wird.

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Frauen besser zu schützen

Mit Jahresbeginn tut sich allerdings eine unbewältigbare Zwickmühle auf. Der der Wohnung verwiesene (Noch-)Ehemann darf sich nicht abmelden, da die Frau sonst alle finanziellen Ansprüche außer der Grundversorgung für sich und einen Sohn verliert. Als alleinerziehende, subsidiär schutzberechtigte Mutter fallen alle Ansprüche für ihre sechs asylberechtigen Kinder weg (Sozialhilfe und Familienbeihilfe). Eine endgültige Trennung ist somit quasi unmöglich und der Mann kann dies nun als Druckmittel gegen sie verwenden.

„Es braucht hier dringend eine Lösung, um Frauen wirksam zu schützen und ihnen eine echte Perspektive außerhalb der Gewaltbeziehung zu geben“, fordert Gerhild Salzer. „Dafür ist die eigenständige ökonomische Absicherung von gewaltbetroffenen Frauen zentral. In Österreich gibt es so viele Femizide wie in kaum einem anderen Land in Europa. Wir müssen daher alles daran setzen, Frauen in Österreich besser zu schützen.“