EU: Rückführung mit Razzien und Haft

(9.1.2026, PICUM) Am 8. Dezember verabschiedete der Rat der EU seine Stellungnahme zum Entwurf zur Rückführungsverordnung. Der Entwurf beinhaltet u.a. die Möglichkeit, Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus in Länder zu deportieren, zu denen sie keine persönlichen Verbindungen haben. Der Rat legte jetzt bei den Verschärfungen noch nach. Er befürwortet Razzien zur Durchsetzung von Abschiebungen, längere Inhaftierungen von bis zu 30 Monaten (auch für Kinder) und erweiterte Haftgründe. Zudem werden Abschiebungszentren außerhalb der EU, langfristige oder unbefristete Einreiseverbote, erweiterte Einschränkungen der Grundrechte und harte Strafen für Personen, die bei ihrer Abschiebung nicht kooperieren, unterstützt. Nur wenige Tage zuvor hatten die EU-Gesetzgeber:innen einen Vorschlag gebilligt, der Handelsvorteile an die Kooperation bei Abschiebungen knüpft. Drittstaaten, die die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen verweigern, droht der vorübergehende Entzug des bevorzugten Handelszugangs.

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Griechenland: Minister will Pushbacks legalisieren

(29.12.2025, philenews) Der griechische Gesundheitsminister Adonis Georgiadis hat seine umstrittene Haltung zu Pushbacks öffentlich bekräftigt und das Überdenken der Gesetzgebung gefordert, die diese verbietet. Er bekundete seine Unterstützung für dieses gewaltsame und illegale Vorgehen und stellte die Wichtigkeit von Institutionen wie dem Internationalen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte infrage. Der Gesundheitsminister erklärte, er wolle Flüchtlinge und Migrant:innen nicht „töten“, sondern „zurückweisen“, ohne jedoch darzulegen, wie dies konkret umgesetzt werden soll. Unter Berufung auf andere europäische Politiker:innen, die ähnliche Äußerungen getätigt haben, forderte er eine Neubewertung und bezeichnete dies als einen „existentiellen Punkt für die europäischen Völker“. Seine Ansichten entsprechen diesbezüglich denen des griechischen Migrationsministers Thanos Plevris.

Malta: Tausende von Pushbacks betroffen

(29.12.2025, malta today) Die Pushbacks aus Malta haben in den letzten zwei Jahren erheblich zugenommen. Das Malta Migration Archive hat Statistiken veröffentlicht, wonach sich die Pushbacks in der ersten Hälfte des Jahres 2025 im Vergleich zur ersten Hälfte des Jahres 2024 verdoppelt haben. Insgesamt gingen 242 Notrufe bei der maltesischen Such- und Rettungsdienststelle ein, wobei lediglich bei zwei dieser Anrufe eine Antwort dokumentiert wurde. Das Archiv gibt an, dass diese 242 Notrufe insgesamt etwa 10.000 Männer, Frauen und Kinder betrafen, die versuchten, sich in Sicherheit zu bringen. Darüber hinaus kam es zu einer Zunahme der Pullbacks durch die libyschen Behörden. Es wurden 16 Fälle gemeldet, in denen die libysche Küstenwache in die Such- und Rettungszone Maltas eingegriffen hat. Infolgedessen wurden 800 Menschen illegal gezwungen, nach Libyen zurückzukehren, obwohl Malta gesetzlich verpflichtet ist, diejenigen zu schützen, die versuchen, in der Such- und Rettungszone Sicherheit zu finden.

Dänemark: Ghetto-Gesetz wahrscheinlich rechtswidrig

(22.12.2025, InfoMigrants) Der Europäische Gerichtshof hat in einer Vorabentscheidung festgestellt, dass das dänische Gesetz über den sozialen Wohnungsbau aus dem Jahr 2018 möglicherweise gegen EU-Recht verstößt. Das als „Ghetto-Gesetz“ bezeichnete Gesetz birgt nach Auffassung des EuGH die Gefahr, dass es zu Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft beiträgt. Das Gesetz verfolgt das Ziel, sogenannte „Transformationsgebiete“ zu entwickeln, in denen üblicherweise ein hoher Anteil an Einwohner:innen „nicht-westlicher Herkunft“ oder mit Migrationshintergrund lebt. Es schreibt vor, dass der Anteil öffentlicher Familienwohnungen in diesen „Transformationsgebieten“ innerhalb der nächsten vier Jahre auf 40 % reduziert werden muss. Vermieter:innen werden angehalten, Immobilien zu verkaufen oder abzureißen, was zur Kündigung von Mietverträgen und zu Umzügen führt. Infolge dieses Gesetzes sind die Bewohner:innen dieser Gebiete einem erhöhten Risiko ausgesetzt, ihre Wohnungen zu verlieren. Der EuGH stellt klar, dass es nun Aufgabe der dänischen Gerichte ist, zu entscheiden, ob das „Ghetto-Gesetz“ gegen das EU-Antidiskriminierungsrecht verstößt.

Italien: Gericht hebt Festsetzung von NGO-Rettungsschiff auf

(Ansa, 12.10.25) Die Verwaltungshaft für das Rettungsschiff Mediterranea der NGO Mediterranea Saving Humans wurde durch eine Entscheidung des italienischen Gerichtshofs in Trapani, Sizilien aufgehoben. Unter der Leitung von Schiffskapitän Pavel Botica rettete das Schiff zehn Personen (darunter drei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in der Nähe der libyschen Küste und brachte sie entgegen den offiziellen Anweisungen der italienischen Behörden zu einem näheren Hafen. Die NGO argumentierte, dass von den geretteten Personen angesichts der gewalttätigen Behandlung durch die libyschen Behörden und der gefährlichen Wetterbedingungen, unter denen das Schiff navigieren musste, nicht erwartet werden könne, dass sie noch mehrere Tage auf hoher See verbringen würden. Die für den Fall gegen das Schiff von Mediterranea Saving Humans zuständige Richterin schloss sich dieser Auffassung in ihrer Entscheidung an und führte aus, dass die gegen das Schiff und den Kapitän vorgeschlagenen Geldstrafen und Sanktionen insbesondere unter Berücksichtigung der Motive für deren „Ungehorsam” nicht gerechtfertigt seien.

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EU: Vetternwirtschaft bei Asylagentur

(Politico 24.09.25) Die Führungskräfte der Asylagentur der Europäischen Union wurden von der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF beschuldigt, regulatorische Verfahren missachtet zu haben, um Beförderungen auf Grundlage von Vetternwirtschaft zu ermöglichen. Das Europäische Parlament empfahl daher der Asylagentur, wirksame Kontrollmechanismen einzuführen, darunter die Einrichtungen von Ethikgremien sowie den Ausbau von Schutzmaßnahmen für Whistleblower. Weitere Fragen wurden hinsichtlich der hohen Fluktuationsrate von Mitarbeiter:innen innerhalb der Behörde aufgeworfen. Trotz des festgestellten unangemessenen Verhaltens sind seitens der Behörde keine Disziplinarmaßnahmen gegen die Verantwortlichen vorgesehen. Stattdessen soll der Fokus ausschließlich auf der Umsetzung der empfohlenen Änderungen an den Strukturen der Behörde bleiben.

Irland: Bares für Rückkehr

(The Journal, 04.10.25) Rund 35.000 Asylwerber:innen, die sich derzeit in Irlands Aufnahmezentren befinden, erhielten Anfang Oktober vom irischen Staat zeitlich befristete Angebote, die jenen erhöhte Reintegrationszuschüsse anbieten, die freiwillig zurückkehren. Dieses als „coercive” bezeichnete Angebot bietet einzelnen Asylwerber:innen € 2.500,- und Familien bis zu € 10.000,- an, unter der Bedingung, dass sie ihren Asylantrag zurückziehen und in ihr Herkunftsland zurückkehren. Empfänger:innen dieses E-Mails bezeichneten das Schreiben als bedrohlich und naiv: Das Dokument verspricht unter anderem, dass der irische Staat die Behörden ihres Herkunftslandes nicht über ihre Rückkehr informiert. Darüber hinaus wird kritisiert, dass das Angebot die Gefahren, die sie ursprünglich zur Flucht gezwungen haben, nicht berücksichtigt. Justizminister Jim O’Callaghan, der dieses Angebot verantwortet, rechtfertigt dies mit der Behauptung, dass es der Regierung langfristig Kosten einsparen würde.

Frankreich: Falsche Altersfeststellungen

(Le Monde/AFP, 16.10.2025) Das UN-Komitee für die Rechte des Kindes stellt fest, dass fehlerhafte Altersfeststellungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dazu führen, dass zahlreiche schutzbedürftige Kinder fälschlicherweise als Erwachsene eingestuft und dementsprechend behandelt werden. Dies hat zur Folge, dass sie vom Kinderschutzsystem ausgeschlossen werden und einem erheblich höheren Risiko von Menschenhandel, Missbrauch sowie institutioneller Gewalt ausgesetzt sind. Der Ausschuss kommt daher zu dem Schluss, dass Frankreich gegen die Kinderrechtskonvention verstößt, insbesondere gegen das Recht auf Gesundheitsversorgung und Bildung. Darüber hinaus werden Kinder, die nicht in das Schutzsystem aufgenommen wurden und von Frankreich nach Großbritannien reisen, häufig unter Verletzung ihrer Freiheitsrechte an Flughäfen und in Auffanglagern festgehalten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss unter anderem, bei der Altersfeststellung von Minderjährigen im Zweifelsfall zugunsten des Kindes zu entscheiden.

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Spanien: Mehr Flüchtlingsankünfte auf den Balearen

(Reuters, 13.11.25) Spanien verzeichnet einen deutlichen Anstieg der Zahl von Migrant:innen und Schutzsuchenden, die über die westliche Mittelmeer-Route auf die Balearen gelangen. Während die Gesamtzahl der Einreisen in die Europäische Union um etwa 20 % und nach Spanien um 36 % zurückgegangen ist, ist die Anzahl der Ankünfte über die Balearen-Route um fast 30 % gestiegen. Verschärft wird diese Entwicklung dadurch, dass Schlepper:innen aufgrund der weniger strengen Vorschriften und Kontrollen zunehmend Algerien anstelle von Marokko als Transitland nutzen. Infolgedessen stammen etwa 75 % der Ankünfte auf den spanischen Balearen aus Algerien. Trotz der angespannten Beziehungen zwischen Algerien und Spanien aufgrund des Streits um die Westsahara trafen sich der spanische Innenminister Fernando Grande-Marlaska und der algerische Präsident Abdelmadjid Tebboune im Oktober, um die Zusammenarbeit bei der „Bekämpfung der Schleuserkriminalität“ zu intensivieren.

Irland: Abschreckung durch neues Gesetz

(The Journal, 17.11.25/ RTÉ, 26.11.25) Nach der Ankündigung einer Asylrechtsreform durch die britische Innenministerin Shabana Mahmood hat der irische Justiz- und Migrationsminister Jim O’Callaghan erklärt, Irland für Geflüchtete weniger attraktiv zu machen als das Vereinigte Königreich. Schon jetzt kommen etwa 80 % der Asylsuchenden über die nordirische Grenze nach Irland. In Erwartung eines weiteren Anstiegs der Flüchtlingszahlen durch die Verschärfung der britischen Gesetze legte O’Callaghan einen Gesetzentwurf vor, der Anfang 2026 auch das irische Asylsystem verschärfen soll. Zu diesen Änderungen zählen eine Vorzugsbehandlung für arbeitende Geflüchtete, sowie eine verlängerte Wartezeit von fünf Jahren für die Beantragung der irischen Staatsbürgerschaft für Personen mit Flüchtlingsstatus. Auch die Fristen für die Familienzusammenführung werden verlängert und dafür eine Gebühr eingeführt. Zudem sind Asylwerber:innen verpflichtet, zwischen 10 und 40 % des Einkommens für staatliche Unterkünfte aufzuwenden. Diese Maßnahmen sind sowohl von den Oppositionsparteien als auch von NGOs heftig kritisiert worden. So hat die irische Menschenrechts- und Gleichstellungskommission (IHREC) die Vereinbarkeit des neuen Gesetztes mit den grundlegenden Menschenrechten in Frage gestellt und kritisiert, dass Irland damit dem schlechten Beispiel Großbritanniens folge.

Mittelmeer: MSF rettet wieder

(Ansa, 19.11.25) Das neue Rettungsschiff Oyvon von Ärzte ohne Grenzen war am 16. November an der Rettung von 27 Migranten im zentralen Mittelmeer beteiligt. Die Gruppe, die aus Libyen aufgebrochen war, umfasste nach Angaben der Organisation zwei Minderjährige und befand sich Berichten zufolge unter extrem prekären Bedingungen in einem sehr unsicheren Schlauchboot. Alle Geretteten wurden sicher auf die Insel Lampedusa gebracht. In der Nacht zuvor hatte dasselbe Schiff 41 Menschen gerettet, darunter neun unbegleitete Minderjährige. Diese erfolgreichen Rettungsaktionen fanden nach einer einjährigen Unterbrechung der Einsätze des vorherigen Schiffes der Organisation statt. Diese Unterbrechung war darauf zurückzuführen, dass ein anderes Schiff von Ärzte ohne Grenzen von den lokalen Behörden beschlagnahmt worden war, da der Organisation vorgeworfen wurde, während der Einsätze gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen zu haben.

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Frankreich: Boote im Kanal sollen abgefangen werden

(BBC, 29.11.25) Nach anhaltendem Druck und einem persönlichen Appell des britischen Premierministers Keir Starmer an den französischen Präsidenten Emmanuel Macron wird Frankreich künftig damit beginnen, Boote abzufangen, die den Kanal zwischen beiden Ländern überqueren. Premierminister Starmer bezeichnete dies als notwendige „Abschreckungsmaßnahme“ und forderte die französischen Behörden auf, unverzüglich mit dem Abfangen der kleinen Boote zu beginnen. Bisher wurden solche Boote, die von der französischen Küste aus starten, nur selten gestoppt, da dies als zu gefährlich für die Überquerenden sowie die eingesetzten Beamt:innen eingeschätzt wurde. Die französischen Streitkräfte haben jedoch bestätigt, dass Boote, die den Ärmelkanal befahren, künftig vor der Einschiffung ihrer Passagier:innen einer Intervention unterzogen werden. Diese Entscheidung erfolgte Monate nach dem Versuch des ehemaligen Innenministers Bruno Retailleu, entsprechende Abfangmaßnahmen einzuführen, der jedoch durch maritime Rechtsschutzmaßnahmen daran gehindert wurde.

Griechenland: Leiter der Küstenwache angeklagt

(BBC, 06.11.25) Vier hochrangige Mitglieder der griechischen Küstenwache, darunter auch der Leiter der griechischen Küstenwache, Tryfon Kontizas, sehen sich strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem verheerenden Schiffsunglück von Pylos im Jahr 2023 gegenüber, bei dem rund 650 Menschen ums Leben kamen. Dies geht aus einer Empfehlung des Seegerichtshofs in Piraeus hervor. Obwohl Griechenland jegliche Verantwortung zurückweist, berichten Überlebende der Katastrophe, dass das fahrlässige Abschleppen des Bootes durch die griechischen Behörden die Ursache für den Untergang war. Die Anklage gegen die hochrangigen Beamten lautet unter anderem auf fahrlässige Tötung. Die griechische Küstenwache hatte das Schiff über einen Zeitraum von mehr als zehn Stunden lang überwacht, bevor es sank. Nur 104 Menschen sollen den Untergang überlebt haben.

Belgien: Schwere Missstände in Aufnahmezentren

(Brussel Times, 21.11.25) Die belgische Bundesbehörde für die Aufnahme von Asylwerber:innen erfüllt in der Hälfte ihrer 105 Aufnahmezentren ihre eigenen Mindeststandards nicht. Zu diesen Standards gehören unter anderem angemessene Schlafplätze mit einer Mindestfläche von vier Quadratmetern, Sauberkeit sowie separate Räume für Familien. Diese Bedingungen wurden häufig nicht erfüllt, so mussten z.B. mehrere Familien im vergangenen Jahr einen Raum teilen. Die Behörde musste eingestehen, dass sie Schwierigkeiten bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hat. In einem Bericht der Kinderrechtsbeauftragten wurde die Behörde wegen dieser unzureichenden Betreuung kritisiert. Die Ministerin für Asyl und Migration, Anneleen Van Bossuyt, führte diese Probleme auf den hohen Druck und die große Zahl von Asylwerber:innen in den Aufnahmezentren zurück, betonte jedoch, dass das Anliegen ernst genommen werde. Außerdem kündigt sie an, künftig besonders schutzbedürftige Personen, wie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, prioritär zu behandeln.

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Malta: Wenig Verbesserungen nach kritischen Berichten

(Times of Malta, 28.11.25) Simon Micallef Stafrace, Leiter des Monitoring Board for Detained Persons in Malta, teilte mit, dass die maltesische Regierung ihre Empfehlungen nicht angemessen berücksichtigt habe, nachdem sie zu dem Schluss gekommen ist, dass die Bedingungen in den Migrant:innenhaftanstalten Ħal Far und Safi nicht adäquat sind. Die Aufsichtsbehörde berichtet seit mehreren Jahren über schlechte Bedingungen und hat insgesamt 16 Berichte veröffentlicht, in denen Probleme wie unzureichende Winterkleidung trotz mangelnder Heizung in den Zentren sowie Personalmangel hervorgehoben werden. Allerdings sind einige Verbesserungen laut Micallef Stafrace zu spüren, da die Organisation regelmäßig die Zentren kontrolliert und Interviews mit den Asylsuchenden führt, aus denen hervorgeht, dass deren Rechte „im Allgemeinen respektiert“ werden und die Menschen im Zentrum sich positiv über die Behandlung äußern, die sie erfahren.

Irland: Obdachlose Schutzsuchende trotz Winter

(The Irish Times, 27.11.12) Eine Wohltätigkeitsorganisation in Dublin berichtet, dass jede Nacht 20 bis 30 obdachlose Asylsuchende bei Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt auf der Straße schlafen, obwohl die Zentren des International Protection Accommodation Services (IPAS) im vergangenen Monat über rund 3.500 freie Betten verfügten. Freiwillige der NGO geben an, dass in einer Nacht 25 Asylsuchende von IPAS abgewiesen wurden und stattdessen lediglich dünne Zelte und Schlafsäcke erhielten. Zudem erläutern die Freiwilligen, dass obdachlose Asylsuchende oft erst nach einigen Nächten im Freien eine Unterkunft zugewiesen bekommen, um nachzuweisen, dass sie alle anderen Unterbringungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben. Das Justizministerium behauptet hingegen, dass die Bedürftigkeit durch „Identifizierung durch unsere sieben Tage die Woche stattfindenden Outreach-Aktivitäten” festgestellt wird.