Im September 2024 kamen auf einer Baustelle im oberösterreichischen Schärding zwei Asylwerber ums Leben. Sie hatten für einen Arzt und Immobilieneigner unter Anweisung eines Poliers für ein paar Euro die Stunde ein mehrere hundert Jahre altes Haus renoviert. Bei der gerichtlichen Aufarbeitung des Falles kamen zugrundeliegende strukturelle Probleme nicht zur Sprache.
Von Herbert Langthaler
Am Ende eines langen Prozesstages vor dem Landesgericht in Ried nahmen beide Angeklagten das Urteil an, sie wurden wegen grob fahrlässiger Tötung zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe (bei einem Strafrahmen von drei Jahren) und einer unbedingten Geldstrafe von 240 Tagsätzen verurteilt. Die Opfer des von den beiden fahrlässig herbeigeführten Gewölbeeinsturzes im oberösterreichischen Schärding sind tot, die hinterbliebenen Eltern und der beim Prozess anwesende Bruder eines Getöteten wurden als Privatbeteiligte auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Die Frage der individuellen Schuld der Angeklagten wurde am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, in einem siebeneinhalbstündigen Verfahren verhandelt. Im Zentrum stand dabei eine Granitsäule, tragend für ein Gewölbe aus dem 15. Jahrhundert. Es ging lange um die technische Frage, warum die Säule nachgegeben, das Gewölbe eingestürzt war und die beiden um € 6,- in der Stunde widerrechtlich beschäftigten Asylwerber erschlagen hatte. Ob es einer Baubewilligung bedurft hätte, blieb unklar, immerhin wurde ein sehr altes Gebäude umgebaut, das völlig anders konstruiert ist, als moderne Häuser.
Kein Einzelfall sondern gängige Praxis
Die Ausgangslage auf der für die beiden Syrer tödlichen Baustelle unterschied sich nicht von vielen anderen, vor allem in ländlichen Gebieten Österreichs, wo weit über der Hälfte der Bevölkerung in Einfamilienhäusern wohnt. Gebaut wird oft in „Nachbarschaftshilfe“, wobei viele auf den Baustellen zu Gange sind, die weder Nachbar:innen sind noch über eine spezifische Ausbildung verfügen. Man spricht von „Pfusch“, „Schwarzarbeit“ oder korrekterweise von „undokumentierter Arbeit“. Auch Asylwerber:innen ohne Beschäftigungsbewilligung oder Gewerbeschein finden sich immer wieder auf Baustellen oder bei Arbeiten im Haus- und Gartenbereich der beliebten Eigenheime. Sie möchten sich zu den kargen Taschengeld (seit vielen Jahren unverändert € 40,- im Monat) etwas dazuverdienen oder die daheimgebliebenen Familien unterstützen.
Bekanntlich verhindert eine bürokratische Doppelmühle, dies auf legalem Weg zu tun. Unselbstständige Arbeit ist nach drei Monaten im Prinzip auch während des Asylverfahrens möglich, aber nur mit einer Beschäftigungsbewilligung, die über Arbeitgeber:innen beim AMS zu beantragen ist und im Fall von Asylwerber:innen ein langwieriges Ersatzkräfteverfahren[1] nach sich zieht. Auch andere Möglichkeiten wie Selbstständigkeit oder Bezahlung für kleine Jobs mittels Dienstleistungsscheck sprengen bald die eng bemessene Zuverdienstgrenze. Denn wer mehr als € 110,- im Monat verdient, verliert den Anspruch auf Grundversorgung, steht in vielen Fällen auf der Straße und ist womöglich noch mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert.
Also freut man sich, wenn sich jemand wie der oberösterreichische Herr Doktor bei einer Mittelsperson oder gleich direkt beim Quartiersbetreiber meldet mit einem Arbeitsangebot – unbürokratisch, Geld nach getaner Arbeit bar auf die Hand. Um was es geht, sieht man dann schon vor Ort und die Verständigung funktioniert auch – meist mit Händen und Füßen. Der Auftraggeber, ein 75jähriger Allgemeinmediziner versuchte die Kosten auf allen Ebenen zu optimieren. Dem Zimmerer, der die Arbeiter als Polier anleitete, den anfallenden Schutt abtransportierte sowie Geräte und Baumaterialien auf die Baustelle brachte, bezahlte der Arzt € 40,- pro Stunde, auf statische Gutachten, genaue Pläne und Sicherheitsvorkehrungen vor Ort wurde verzichtet.
Den Umgang mit den Menschen auf der Baustelle bezeichnete der Richter als „menschenverachtend“.
Während Polizei, Finanzpolizei und Staatsanwaltschaft nach dem tödlichen Gewölbeeinsturz zu ermitteln begannen, wird ein kurdischer Exil-Sender aus Deutschland auf den Fall aufmerksam. Da einer der Getöteten Kurde war, bittet der Sender Hewa Husin, kurdische Aktivistin und Mitarbeiterin von SOS-Menschenrechte in Linz, um ein Interview. Daraus ergab sich ein Kontakt mit dem Bruder des Verstorbenen, der einerseits versucht, die Überführung beider Toten nach Syrien zu organisieren, andererseits die Geschichte nicht auf sich beruhen lassen will und rechtliche Unterstützung sucht.
Die Caritas übernimmt einen Teil der Kosten für die Überführung, für anderweitige Unterstützung und Vernetzung wird man schließlich bei UNDOK fündig. Diese von Gewerkschaften mitgetragene NGO mit Sitz in Wien, setzt sich für die Rechte von un- oder unterdokumentierten Arbeitnehmer:innen ein. Die Beratung von Kolleg:innen, die undokumentiert, immer wieder scheinselbstständig und schlecht bezahlt zum Beispiel auf Baustellen arbeiten, um ihren Lohn geprellt werden oder weitere arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Probleme haben, ist der Kern der Tätigkeit von UNDOK. UNDOK kann die Opferschutzorganisation Weißer Ring für die Übernahme der Anwaltskosten gewinnen. Den Fall übernimmt der Asylrechtsexperte und Rechtsanwalt Clemens Lahner, der die Hinterbliebenen als Privatbeteilige im Prozess gegen Bauherrn und Polier vertritt.
Der Hausverstand kennt keine Schuld
Was treibt einen pensionierten Arzt, im Besitz von Immobilien im Wert mehrerer Millionen Euro und einem kumulierten Monatseinkommen von über € 15.000,- dazu, ohne Baufirma und ohne fachliche Expertise einzuholen, ein nicht unkomplexes Bauvorhaben anzugehen? Die pure Gier oder der Druck, unter dem auch der als Polier engagierte Zimmerer steht, jeden Monat Zahlungen in der Höhe von zigtausenden Euro zur Tilgung von Schulden und anfallende Zinsen zu leisten? Der Arzt wirkt uneinsichtig, er sei ein humanitär eingestellter Mensch, wollte helfen, er ist sich keiner Schuld bewusst.
Ein Patriarch der alten Schule, seine Patient:innen kommen nach wie vor in die Wahlarztpraxis, ein ukrainischer Vertriebener transportiert die Asylwerber zur Baustelle, holt sie täglich ab und hilft mit – aus Dankbarkeit dass ihm der Arzt ein Quartier verschafft hat. Die finanzielle Notlage des Poliers nutzt er aus, um ihm einen Bettel zu bezahlen und ihm vor Gericht auch noch die Verantwortung an dem Unfall zuzuschieben. Die Beschäftigung der Asylwerber sei eine „Win-win-Situation“, stimmt er dem Richter zu. Eine Einschätzung, die wohl dem österreichischen „Hausverstand“ entspricht, der es gewohnt ist, bürokratische Hürden nicht auf direktem Weg zu überwinden, sondern zu umgehen. So ist es – nicht nur in privaten Quartieren – durchaus verbreitet, dass Geflüchtete mit wohlwollender Duldung der Betreiber:innen für kleinere oder größere Jobs angeworben werden.
Katarzyna Winiecka: Asylwerber:innen sollen endlich auch ohne Beschäftigungsbewilligung arbeiten dürfen.
„Das Arbeitsrecht gilt für alle – unabhängig von Aufenthaltstiteln. Wenn etwas am Arbeitsplatz passiert oder die Arbeitgeber:innen nicht zahlen wollen, tun sich undokumentiert arbeitende Personen schwer, ihre Rechte geltend zu machen. Sie laufen Gefahr, zusätzliche Probleme zu bekommen, beispielsweise aktuelle oder zukünftige Arbeits- und sogar Aufenthaltsmöglichkeiten zu gefährden“, so Katarzyna Winiecka, die Geschäftsführerin von UNDOK. Als Opfer anerkannt und wirklich geschützt sind sie nur in Fällen, die die Behörde als Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung einschätzt.
Dies zeigte sich auch im verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren gegen den Schärdinger Arzt, in dem mehrere überlebende Asylwerber, die vor dem Unfall ebenfalls auf der gefährlichen Baustelle gearbeitet hatten, als Zeugen geladen waren. „Aus Angst vor Konsequenzen, unter dem Druck der Verhandlung sowie aufgrund bisher fehlender Rechtsinformationen wiederriefen oder veränderten einige von ihnen ihre Aussagen im Ermittlungsverfahren. Nun müssen sie strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Beweisaussage befürchten“, so die UNDOK-Geschäftsführerin Katarzyna Winiecka. Auch die Begräbnis- und Überführungskosten wären bei einem legalen Arbeitsverhältnis von einer Versicherung gedeckt.
Menschenverachtende Strukturen
Bei seiner Urteilsverkündung fasste der Richter zusammen: „Was haben die beiden richtig gemacht? Nichts! Was haben die beiden falsch gemacht? Alles!“ Den Umgang mit den Menschen auf der Baustelle bezeichnete er als „menschenverachtend“.
Die gerichtliche und moralische Verurteilung der im Einzelfall Verantwortlichen ändert aber nichts an den grundlegenden Problemen: Da wäre die restriktive Vergabe von Beschäftigungsbewilligungen, die zudem die betroffenen Arbeitskräfte an eine:n bestimmte:n Arbeitgeber:in für einen bestimmten Arbeitsplatz binden und starke Abhängigkeiten schaffen. Dazu kommen die mangelnden Möglichkeiten eines fließenden Übergangs von Grundversorgung zu einem selbstfinanzierten und damit selbstbestimmten Leben für Geflüchtete. Modelle wurden bereits entwickelt und zum Teil auch im kleinen Rahmen erprobt, eine Umsetzung auf breiter Ebene scheint heute in weite Ferne gerückt.
Ob es im Fall der in Schärding getöteten Arbeiter gelingt, den Hinterbliebenen eine Entschädigung zu erstreiten, bleibt ungewiss. Mehr noch als Geld streben sie und die unterstützenden NGOs eine Änderung der Rechtslage an. „Asylwerber:innen sollen endlich auch ohne Beschäftigungsbewilligung arbeiten dürfen und ein fließender Übergang von der Grundversorgung in ein selbstbestimmtes Erwerbsleben ermöglicht werden,“ formuliert Katarzyna Winiecka eine Forderung von UNDOK. Wichtig sei auch ein Ausbau des Opferschutzes für Betroffene von Arbeitsausbeutung, auch wenn sie undokumentiert gearbeitet haben. „Nur so können bestehende Rechte auch die Chance haben, in der Praxis umgesetzt zu werden.“


