Seit Dezember 2024 wurden viele syrische Asylberechtigte über die Einleitung eines Verfahrens zur Aberkennung ihres Status informiert. Zusätzlich werden Familienzusammenführungsverfahren und auch Asylanträge von Syrer:innen nicht mehr bearbeitet. Mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf zum Stopp der Familienzusammenführung für alle Schutzsuchenden vor. Eine rechtliche Einordnung von Linda Greuter
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